ANZEIGE
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste haben im Einsatzfall freie Fahrt, denn alle anderen Verkehrsteilnehmer haben den Weg für die Einsatzfahrzeuge unverzüglich frei zu machen, so steht es in der Straßenverkehrsordnung. Doch trotzt dieser Reglung und dem eingesetzten Blaulicht und Martinshorn, verhalten sich Auto- und Lastwagenfahrer nicht immer danach. Unsicherheit, falsches Wissen und der Stressmoment, führen manchmal zu Chaotischen Verhalten und damit zu blockierten Straßen.
Nach einem Unfall zum Beispiel zählt jede Minute. Damit die Einsatzkräfte schnellstmöglich zu einem Unfall oder einem Menschen der in Notgeraten ist zu kommen, sind bereits bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen an den linken Fahrbahnrand, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand fahren. Bei drei Fahrbahnstreifen sollte die Rettungsgasse entsprechend zwischen der linken und der mittleren Spur freigehalten werden.
Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei- und Hilfsfahrzeuge, das heißt Rettungsdienst, Feuerwehr, Abschleppfahrzeuge gedacht. Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro rechnen.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de.
Blaulicht allein genügt nicht bei Einsatzfahrzeugen, zusätzlich müssen sie auch mit Martinshorn, also mit akustischen Signalen unterwegs sein. Dann muss man ihnen freie Fahrt gewähren.
Foto: