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Spätestens nach dem 7. April steht fest, wer in den kommenden Jahren die Stadt Hofheim regieren wird. Amtsinhaberin Gisela Stang tritt nicht mehr an und so wird es eine oder einen neuen Nachfolger im Hofheimer Rathaus geben.
Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl sind alle Personen, die seit dem 24. Dezember 2018 in Hofheim gemeldet sind, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche beziehungsweise die Staatsbürgerschaft eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union innehaben.
Wenn das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland zum 30. März 2019 aus der Europäischen Union austreten, hat das Auswirkungen auf das aktive und passive Wahlrecht von britischen Staatsangehörigen für die Stichwahl. In diesem Fall würde das Wahlrecht für den Termin der Stichwahl entfallen, das Wählerverzeichnis von Amts wegen korrigiert. Die Stimmen von britischen Briefwählern, die ihre Stimme zum Zeitpunkt des Wegfalls des Wahlrechts bereits abgegeben haben, blieben dagegen gültig.
Für die Stimmabgabe ist Hofheim in 20 allgemeine Wahlbezirke aufgeteilt. Eine Liste der Wahllokale, mit dem Hinweis, ob diese barrierefrei sind, findet sich auf der städtischen Homepage. Die Wahllokale sind an beiden Wahltagen von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wer bereits weiß, dass er am Wahltag nicht in Hofheim sein wird oder aus anderen Gründen ein Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen und zwar persönlich im Bürgerbüro im Hofheimer Rathaus, Chinonplatz 2.
Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 18:00 Uhr, Mittwoch von 7:30 bis 14:00 Uhr, Freitag von 7:30 bis 16:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Ab dem 4. März 2019 öffnet im Rathaus zusätzlich ein Briefwahlbüro von Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr.
Zu diesen Öffnungszeiten kann der Stimmzettel gleich ausgefüllt und in eine Urne eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen können auch mit nach Hause genommen und per Post zurück geschickt werden. Wer die Briefwahlunterlagen vor dem 3. März 2019 beantragt, bringt bitte einen Lichtbildausweis mit. Ab dem 4. März 2019 ist die Wahlbenachrichtigung vorzulegen.
Noch einfacher können die Briefwahlunterlagen über die sichere Internetseite beantragt werden. Sie werden dann nach Hause oder eine andere Adresse geschickt, die der Antragsteller eingibt.
Sobald den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung vorliegt – diese wird bis zum 3. März zugestellt – kann diese ebenfalls ans Wahlbüro geschickt werden. Die Unterlagen werden dann per Post zugestellt. Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 22. März, um 13:00 Uhr, beantragt werden.
Sollte das in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal nicht barrierefrei sein, so kann ein Wahlschein beantragt werden, mit dem man in jedem Wahllokal in Hofheim seine Stimme abgeben kann.
Auf dem Stimmzettel darf in der gekennzeichneten, rechten Spalte nur ein Kreuz für eine Kandidatin oder einen Kandidaten vergeben werden, da alles andere die Stimmabgabe ungültig macht. Auch Bemerkungen, Zeichnungen und andere Veränderungen können dazu führen, dass der Stimmzettel ungültig wird.
Das Ergebnis wird am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen ermittelt, die Auszählung ist öffentlich. Die Briefwahl wird ebenfalls ab 18 Uhr in den Räumen des Rathauses Hofheim ausgezählt, auch diese Auszählung ist öffentlich.
Am 26. März tagt der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung und beschließt entweder über das endgültige Ergebnis oder legt die Kandidatinnen oder Kandidaten für die Stichwahl fest. Eine Stichwahl wird notwendig, wenn im ersten Wahlgang keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern mit der höchsten Stimmenanzahl findet dann eine Stichwahl am 7. April statt.
Sollte es zu einer Stichwahl kommen, sendet das Wahlbüro allen Wählerinnen und Wähler, die mit der Hauptwahl auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese unaufgefordert zu. Weiterhin besteht ab dem 29. März die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zu beantragen. Gewählt wird dann im gleichen Wahllokal wie bei der Hauptwahl.
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