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Jugendparlament

Jugendliche an die Briefkästen: Die Wahlunterlagen kommen

Von Wiesbadenaktuell

In den nächsten Tagen sollten Jugendliche aus Wiesbaden einen Blick in die Briefkästen wagen. Die Briefwahlunterlagen für die Wahlen des Wiesbadener Jugendparlaments sind auf dem Weg. Diese gehen an alle Wahlberechtigte - ein Antrag ist nicht erforderlich.

04.02.2022 15:22
Bei der Jugendparlamentswahl in Wiesbaden wird ausschließlich per Brief abgestimmt. Die entsprechenden Unterlagen sind nun auf dem Weg.

Die Unterlagen für die Briefwahl zur Jugendparlamentswahl in Wiesbaden sind fertiggestellt. Sie werden in den nächsten Tagen an die Wahlberechtigten verschickt.

23.000 Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen werden in Fensterbriefumschlägen mit Freimachungsvermerk versandt. Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, bei der Postdurchsicht besonders auf diese Briefsendung zu achten, damit sie nicht irrtümlich für eine Werbesendung gehalten wird.

Da die Jugendparlamentswahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird, erhalten alle rund 23.000 Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen, d.h. ein Antrag ist nicht erforderlich.

Inhalt der Unterlagen

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:

  • einem Stimmzettel
  • dem Wahlschein, mit Versicherung zur Briefwahl
  • dem blauen Stimmzettelumschlag
  • dem gelben Wahlbrief und
  • einem Infoblatt "Merkblatt für die Briefwahl".

Fristen und verlegte Unterlagen

Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens Freitag, 4. März, 18:00 Uhr, dem Wahlamt zurückgesandt werden. Wahlbriefe, die später eingehen, können bei der Ergebnisermittlung nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Ersatz von verlorenen Briefwahlunterlagen ist nur gegen die schriftliche Erklärung der wahlberechtigten Person möglich, im Falle des Wiederauffindens der Originalunterlagen diese nicht zu einer zweiten Stimmabgabe zu verwenden, sondern sie zu vernichten.

Weitere Informationen

Wahlberechtigt zur Jugendparlamentswahl sind alle Einwohner:innen in Wiesbaden, die zwischen dem 22. Januar 2000 und dem 21. Januar 2008 geboren und mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind. Das Wahlrecht besitzen somit auch alle ausländischen Jugendliche Wiesbadens.

Wer Fragen zur Jugendparlamentswahl oder bis Montag, 14. Februar, keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, trotzdem aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich mit dem Wahlamt, Telefon 0611 / 314501, in Verbindung setzen. Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Jugendparlamentswahl findet am Montag, 7. März, im Haus der Vereine, Im Wiesengrund 14, statt.

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Symbolbild

 

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