ANZEIGE
Die Unterlagen für die Briefwahl zur Jugendparlamentswahl in Wiesbaden sind fertiggestellt. Sie werden in den nächsten Tagen an die Wahlberechtigten verschickt.
Die Briefwahlunterlagen werden in Fensterbriefumschlägen mit Freimachungsvermerk versandt. Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, bei der Postdurchsicht besonders auf diese Briefsendung zu achten, damit sie nicht irrtümlich für eine Werbesendung gehalten wird.
Da die Jugendparlamentswahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird, erhalten alle rund 23.000 Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen, d.h. ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens Freitag, 4. März, 18:00 Uhr, dem Wahlamt zurückgesandt werden. Wahlbriefe, die später eingehen, können bei der Ergebnisermittlung nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Ersatz von verlorenen Briefwahlunterlagen ist nur gegen die schriftliche Erklärung der wahlberechtigten Person möglich, im Falle des Wiederauffindens der Originalunterlagen diese nicht zu einer zweiten Stimmabgabe zu verwenden, sondern sie zu vernichten.
Wahlberechtigt zur Jugendparlamentswahl sind alle Einwohner:innen in Wiesbaden, die zwischen dem 22. Januar 2000 und dem 21. Januar 2008 geboren und mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind. Das Wahlrecht besitzen somit auch alle ausländischen Jugendliche Wiesbadens.
Wer Fragen zur Jugendparlamentswahl oder bis Montag, 14. Februar, keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, trotzdem aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich mit dem Wahlamt, Telefon 0611 / 314501, in Verbindung setzen. Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Jugendparlamentswahl findet am Montag, 7. März, im Haus der Vereine, Im Wiesengrund 14, statt.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram!
Symbolbild