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Nachdem die Unterlagen für die Briefwahl zur Jugendparlamentswahl fertiggestellt wurden, werden die Briefwahlunterlagen in den nächsten Tagen an die Wahlberechtigten verschickt. Die Briefwahlunterlagen befinden sich in Fensterbriefumschlägen mit Freimachungsvermerk. Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, bei der Postdurchsicht besonders auf diese Briefsendung zu achten, damit sie nicht irrtümlich für eine Werbesendung gehalten wird.
Da die Jugendparlamentswahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird, erhalten alle rund 24.000 Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen, das heißt ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 5. März 2024, um 18:00 Uhr, dem Wahlamt zurückgesandt werden. Wahlbriefe, die später eingehen, können bei der Ergebnisermittlung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ersatz von verlorenen Briefwahlunterlagen ist nur gegen schriftliche Erklärung der/des Wahlberechtigten möglich, dass sie/er im Falle des Wiederauffindens der Originalunterlagen diese nicht zu einer zweiten Stimmabgabe verwendet, sondern vernichtet.
Wer Fragen zur Jugendparlamentswahl oder bis zum 13. Februar 2024 keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, trotzdem aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich mit dem Wahlamt, Telefon 0611 / 314501, in Verbindung setzen.
Wahlberechtigt zur Jugendparlamentswahl sind alle Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die zwischen dem 23. Januar 2002 und dem 23. Januar 2010 geboren und mit Hauptwohnung in Wiesbaden gemeldet sind. Das Wahlrecht besitzen somit auch alle ausländischen Jugendlichen Wiesbadens.
Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Jugendparlamentswahl findet am Montag, 11. März im Rathaus, Schlossplatz 6, statt. Anschließend werden die Gewinnerinnen und Gewinner bekannt gegeben.
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Symbolfoto