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Auf Grund von Fernsehberichten wurden bereits im vergangenen Jahr einige Grundstückseigentümer verunsichert, ob und wie sie einen Nachweis über den Zustand ihrer Zuleitungskanäle erbringen müssen. „Deshalb möchte ich sie gemeinsam mit den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden warnen, dass diese als ‚Kanalhaie’ bezeichneten Firmen erneut vorgeben, von der Stadt oder den Entsorgungsbetrieben beauftragt zu sein. Das ist nicht der Fall“, erklärt die zuständige Dezernentin Birgit Zeimetz.
Zurzeit sind diese dubiosen „Anbieter“ wieder mal in Wiesbaden unterwegs und bieten am Telefon oder sogar an der Haustür zum Teil überteuerte Kanaluntersuchungen an. Dabei treten sie sehr forsch und aggressiv auf und bedrängen Teilweise auch die Personen zu einem Geschäft, wie ein Hausbesitzer aus Erbenheim berichtet, der nicht genannt werden möchte. „Als ich kein Interesse bekundet hatte, kam er mit Gesetzen und dem Argument das ich definitiv muss(!) und wollte mich so von der Maßnahme überzeugen. Er ließ sich nur sehr schwer an der Tür abwimmeln.“
Schon immer sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Zuleitungskanäle ihres Grundstücks in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Neu ist jedoch, dass den Entsorgungsbetrieben gegenüber nachgewiesen werden muss, dass die Zuleitungskanäle dicht sind. „Derzeit besteht allerdings in Wiesbaden kein Handlungsbedarf“, beruhigt die Dezernentin. „Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden werden rechtzeitig auf die Grundstückseigentümer zukommen.“ Von übereilten Geschäften an der Haustür rät sie ab.
Symbolfoto