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Der Jahreswechsel rückt immer näher und damit auch die Planung der Feierlichkeiten zu Silvester. Die letzten beiden Jahre musste in Deutschland auf das Feuerwerk verzichtet werden. Ein entsprechendes Verbot wurde zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 jeweils von Bund und Ländern aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen.
Nachdem die Menschen zwei Jahre lang auf Feuerwerk an Silvester verzichten mussten, wird es zum Jahreswechsel 2022/2023 voraussichtlich wieder lauter und bunter.
Feuerwerks- oder Knallkörper dürfen seit einigen Jahren in historischen Altstädten mit Fachwerkbauten sowie in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen nicht abgebrannt werden. Diese Regelungen aus der Sprengstoffverordnung gelten auch in Wiesbaden – gerade in der Silvesternacht.
Aus diesem Grund weist Wiesbadens Bürgermeister Dr. Oliver Franz darauf hin, dass Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen angezündet werden dürfen. Auch neben Fachwerk- und Reethäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
„Ich appelliere an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, dass sie beim Kauf, bei der Lagerung zu Hause und beim Abbrennen von Feuerwerk die erforderliche Sorgfalt walten lassen und insbesondere Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen“, betont Dr. Franz. Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden.
Auch die Stadt Hofheim erinnert ihre Bürger an die Pflichten, die mit dem Abbrennen von Feuerwerk einhergehen. So ist der Müll, der beim Feiern im öffentlichen Bereich anfällt, zu entfernen. Das gilt besonders für Flaschen, aber auch für abgebrannte Feuerwerkskörper. Dies hat jeder zu beachten, denn auch ein Verstoß hiergegen ist ordnungswidrig.
Für jeden, der das Feuerwerk an welchen Ort auch immer bringt, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, den von ihm produzierten Müll auch wieder mitzunehmen. Denn es stellt sich die Frage, warum andere auf Kosten der Allgemeinheit den achtlos hinterlassenen Müll beseitigen sollen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2022 sowie am 1. Januar 2023 erlaubt.
Feiernde, die das neue Jahr begrüßen, haben diese einfachen Regeln, die den Einzelnen nicht überfordern, unbedingt zu beachten. Die Polizei wird nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überwachen.
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Symbolfoto: Canva