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Seit dem 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten, welches Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen streicht und Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Vorsicht jedoch beim Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr!
Cannabis und Alkohol sind psychoaktive Substanzen, die die Wahrnehmung beeinträchtigen und die Reaktionsfähigkeit herabsetzen.
Die Grenzwertkommission und die Rechtsprechung haben einen aktuellen THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für das Führen von Fahrzeugen festgelegt. Bei Überschreitung dieses Wertes, der noch mehrere Tage nach dem Konsum nachweisbar sein kann, drohen sowohl bei einer Fahrt als Ordnungswidrigkeit als auch bei einem Verkehrsunfall Geldbußen, Punkteeinträge und Fahrverbote. Zusätzlich kann es zu zivilrechtlichen Konsequenzen kommen.
Die Erfahrungen aus früheren Fällen, in denen Personen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilnahmen, zeigen, dass viele Fahrer die Risiken nicht ausreichend einschätzen. Besonders problematisch ist, dass es schwierig ist, den genauen THC-Gehalt im Blut nach dem Konsum zu bestimmen, da die negativen Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit auch lange Zeit danach bestehen bleiben können.
Wenn nach dem Konsum von Cannabis und einer anschließenden Fahrt Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden, kann dies als Straftat gewertet werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer und E-Scooter-Nutzer. Die Konsequenz kann der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis sein, wobei eine Wiedererteilung erst nach einer Sperrfrist und dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich ist.
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu maximieren, plant die hessische Polizei verstärkte Kontrollen bezüglich Alkohol- und Drogenkonsums durchzuführen. Zusätzlich werden präventive Gespräche mit Verkehrsteilnehmern geführt, um sie für die entsprechenden Gefahren zu sensibilisieren. Durch diese Maßnahmen soll die Unfallursache von Alkohol und Drogen am Steuer bekämpft und das Risiko, betrunken oder unter Drogen zu fahren, erhöht werden, um so die Sicherheit aller zu gewährleisten.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Frederik Voß
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
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Foto: Wiesbadenaktuell