ANZEIGE
Solange die Durchführung von Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesetzt ist, bietet auch das Gesundheitsamt Wiesbaden aktuelle keine Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz für Personen an, die mit Lebensmitteln arbeiten oder damit in Berührung kommen.
Es wird gebeten, von Anfragen abzusehen.
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de
Symbolfoto