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Corona-Krise

Keine Belehrungen im Wiesbadener Gesundheitsamt

Von Wiesbadenaktuell
08.05.2020 20:05
Keine Belehrungen im Wiesbadener Gesundheitsamt in der Corona-Krise.

Solange die Durchführung von Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesetzt ist, bietet auch das Gesundheitsamt Wiesbaden aktuelle keine Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz für Personen an, die mit Lebensmitteln arbeiten oder damit in Berührung kommen.

Es wird gebeten, von Anfragen abzusehen.

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Symbolfoto

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