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Da es in den letzten Wochen keine weiteren Fälle der Afrikanischen Schweinepest mehr in hessischen Bereich gegeben hat, werden die Schutzmaßnahmen gelockert. Mit der neuen Allgemeinverfügung, die ab Donnerstag, 26. September, gültig ist, wird das totale Jagdverbot in der Sperrzone II aufgehoben und die Jagd zum Teil wieder erlaubt.
Auch die Hunde in Wiesbaden profitieren von den neuen Regelungen. Es entfällt die bisher aufgrund der Afrikanischen Schweinepest angeordnete Leinenpflicht.
Die fortschreitende Erkundung der Seuchenlage macht dies möglich. Dazu zählen unter anderem die anhaltende systematische Kadaversuche mit Drohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden. Dadurch konnte Kerngebiet identifiziert und mit taktischen Elektrozäunen abgegrenzt werden.
Zusätzlich wächst die Strecke des Festzaunes. All diese Maßnahmen führen dazu, jetzt die Einschränkungen für Landwirtschaft, Jagd und Hundehalter zurückzunehmen.
Die Allgemeinverfügungen, weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen rund um die Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind unter wiesbaden.de/asp zu finden.
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Symbolfoto