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In Deutschland gibt es 16 Arten der so genannten staatenbildenden, sozialen Faltenwespen, in besiedelten Bereichen kommen meist nur sechs davon vor und lästig werden dem Menschen nur zwei, die „Gewöhnliche Wespe“ und die „Deutsche Wespe“.
Grundsätzlich stehen alle wildlebenden Tiere, somit auch Wespen, unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Sie dürfen ohne vernünftigen Grund nicht getötet werden. Hornissen und Hummeln sowie alle Wildbienen stehen als Einzelarten unter besonderem Schutz. Maßnahmen an deren Nestern erfordern immer einer Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.
Wespen und die zur Familie gehörenden Hornissen haben eine wichtige Funktion im Ökosystem. Bis zu 3.000 Fliegen, Mücken, Raupen, Motten, Spinnen und andere Kleintiere, die am Kuchentisch, bei der Grillparty, in Feld und Flur auch lästig werden können, vertilgt ein kleiner Wespenstaat am Tag. Darüber hinaus bestäuben Wespen Pflanzen, beseitigen frische Tierkadaver und dienen anderen Tieren als Nahrungsgrundlage.
Wespen leben nur einen Sommer lang. Alle Wespen verlassen im Herbst ihr kunstvoll aus klein gekautem Holz und Speichel gebautes Nest und sterben. Nur junge Königinnen suchen sich eine geschützte Unterkunft zum Überwintern, kommen aber im darauf folgenden Frühjahr nicht zum alten Nest zurück sondern gründen im Frühjahr mühevoll einen neuen Wespenstaat.
Doch was tun, wenn Wespen im Rollladenkasten, auf dem Dachboden oder in der Garage ihr Nest bauen? Hilfestellung gibt das neue Faltblatt der Umweltberatung „Tipps zum Umgang mit Wespen“.
Der Umweltladen in der Luisenstraße 19 ist montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.
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Die Veröffentlichung ist im städtischen Umweltladen erhältlich oder kann hier „Tipps zum Umgang mit Wespen“ heruntergeladen werden.
Foto: Stadt Wiesbaden, Quelle: BUND