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Wer ein Auto ohne grüne Feinstaubplakette fährt, hat in Wiesbaden ab dem 1. Februar 2013 keine Möglichkeit mehr, sein Fahrzeug am Stadtrand abzustellen und auf den Bus umzusteigen, denn alle fünf Park-and-ride-Plätze der Landeshauptstadt liegen innerhalb der Umweltzone. Das geht aus dem am gestrigen Montag veröffentlichten Detailplan zur Ausdehnung der Umweltzone hervor. Dabei wäre es aus Sicht der IHK sinnvoll, zumindest für den Park-and-ride-Platz am Stadtrand eine Ausnahme zuzulassen.
„Man sollte Autofahrer, die Park-and-ride-Plätze nutzen und damit die Umwelt entlasten, nicht benachteiligen“, sagt Dr. Klaus Schröter, Verkehrsfachmann bei der IHK Wiesbaden. „Wer künftig sein Auto am Stadtrand abstellen will und keine grüne Plakette hat, riskiert ein Bußgeld.“ In anderen Städten gebe es Ausnahmeregelungen für die Parkplätze am Stadtrand – damit auch Besucher und Berufspendler ohne grüne Plakette die Möglichkeit haben, ihren Wagen abzustellen und mit dem Bus in die Innenstadt zu kommen.
Die von der IHK geforderte Ausnahme betrifft vor allem den P&R-Platz „Kahle Mühle“ zwischen Erich-Ollenhauer-Straße und Schiersteiner Straße – ab 1. Februar wäre die Zufahrt ohne grüne Plakette nicht mehr erlaubt, da die Umweltzone Wiesbaden auch den etwa eineinhalb Kilometer langen Abschnitt vom Ende der Autobahn 643 bis zum Ortseingang umfasst. Autofahrer ohne Plakette müssen dann am Schiersteiner Kreuz entweder Richtung Rüdesheim oder Richtung Frankfurt abbiegen. „Zumindest die Zufahrt zum P&R-Platz ‚Kahle Mühle‘ sollte für alle Besucher und Berufspendler möglich sein“, fordert Schröter. „Dazu würde bereits ein zusätzlicher Hinweis unter dem Umweltzonen-Schild am Schiersteiner Kreuz genügen.“ Die IHK Wiesbaden habe dafür bereits Kontakt mit den zuständigen Behörden aufgenommen.