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Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat verfügt, dass vor Weihnachten keine "belastenden Verwaltungsakte" wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an die Bürger:innen verschickt werden – es sei denn, dass zwingende Gründe dies erfordern. Dies gilt in der Zeit vom 16. bis 31. Dezember. Damit soll der Weihnachtsfrieden gewahrt werden.
Für den Bereich Steuern und für Maßnahmen aufgrund von Vollstreckungsverfahren gilt in Abweichung dieser Regelung der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 14. November 2001 zu Paragraph 85 Abgabenordnung.
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Symbolfoto