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Osterferien

Kinder-Notbetreuung für Eltern in Gesundheitswesen und Rettung an Wochenenden und Feiertagen

Von Wiesbadenaktuell

Das Land Hessen hat entschieden, während der Osterferien auch an den Wochenenden und Feiertagen eine Kinder-Notbetreuung für Eltern aus Gesundheitswesen und Rettungsdiensten anzubieten. Die Betreuung wird über die Schulen organisiert. Nur gesunde Kinder, die keinen Kontakt zu Infizierten hatten, können nach Voranmeldung aufgenommen werden.

27.03.2020 16:42
Hessischer Landtag

Im Land Hessen wird für bestimmte Berufsgruppen auch an den Wochenenden, Feiertagen und in den hessischen Osterferien eine Kindernotbetreuung gesichert. Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf ein solches Notangebot ab Samstag, 4. April, verständigt.

Der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, und die Kommunalen Spitzenverbände teilen mit, dass die Wochenend- und Feiertagsbetreuung für die Kinder von Eltern ermöglicht wird, deren Tätigkeit im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst in den nächsten Wochen besonders wichtig ist.

Kinder-Notbetreuung sichern, weil Eltern gebraucht werden

„Mit der der Kindernotbetreuung in den Osterferien reagieren wir vorausschauend auf die Herausforderungen, mit denen das Gesundheitssystem in den nächsten Wochen konfrontiert sein wird.“ Um darauf gut vorbereitet zu sein, sei es erforderlich, die Betreuung der Kinder von Eltern, denen aufgrund ihrer Berufstätigkeit im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst besondere Bedeutung zukommt, auch während der bevorstehenden Osterfeiertage zu sichern. „In diesen Bereichen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht, damit infizierte und erkrankte Menschen medizinisch gut versorgt und die Infektionsketten unterbrochen werden können“, erklärt Klose weiter.

Im Gesundheitswesen vermutlich bald erhöhter Personalbedarf

Bei einem möglichen weiteren Anstieg von COVID-19 Erkrankten ist ein erhöhter Personalbedarf im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Rettungsdiensts zu erwarten. In diesem Fall muss möglicherweise vom regulären Schichtdienst abgewichen werden. Deshalb stellen wir für Alleinerziehende, die im Gesundheitswesen oder im Rettungsdienst tätig sind sowie für Eltern, bei denen ein Elternteil im Gesundheitswesen oder im Rettungsdienst arbeitet und der andere in einem der Schlüsselberufe der Zweiten Corona-Bekämpfungs-Verordnung tätig ist, ab Samstag, 4. April, bis zunächst einschließlich Sonntag, 19. April, auch eine Betreuung am Wochenende und an den Feiertagen bereit, wenn diese Eltern die Betreuung ihrer Kinder aufgrund ihres beruflichen Einsatzes nicht anders sicherstellen können.

Positive Rückmeldungen

Seit nunmehr zwei Wochen findet in Hessen kein regulärer Unterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten, ist seitdem eine Notbetreuung eingerichtet. „Die Rückmeldungen, die wir seitdem von Eltern in ganz Hessen erhalten haben, sind überaus positiv“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Eltern sehr verantwortungsvoll

„Die Eltern gehen sehr verantwortungsvoll damit um, so dass die Notbetreuung auf das absolut Notwendige beschränkt werden kann. Um sie auch in den kommenden Wochen so gut es geht zu unterstützen, hat sich die Landesregierung dazu entschieden, die Betreuung in unseren Schulen auszuweiten.“ Vom 4.-19. April stehe die Notbetreuung deshalb auch samstags und sonntags sowie während der gesamten Osterferien zur Verfügung.

Erweiterte Notbetreuung nur für bestimmte Berufe

An den „normalen“ Osterferientagen erfolgt die Berechtigung der Eltern wie während der Schulzeit. Die erweiterte Notbetreuung am Wochenende und an den Feiertagen gelte ausschließlich für Kinder, von denen mindestens ein Elternteil oder die alleinerziehende Person in der Kranken- und Gesundheitsversorgung oder bei Rettungsdiensten tätig sei, so Lorz.

Zudem müsse der andere Elternteil ebenfalls in einem der weiteren Schlüsselberufe und zeitgleich im Einsatz sein, sodass die Betreuung innerhalb des unmittelbaren familiären Umfelds nicht sichergestellt werden könne.

Verlässlichkeit für Eltern schaffen

„Mit der Ausweitung der Notbetreuung schaffen wir für Familien und Alleinerziehende, die in den Kernbereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten und täglich einen großartigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten, nun auch in den Osterferien Verlässlichkeit bei der Betreuung ihrer Kinder.“

Schulen werden um Hilfe gebeten

Die Schulen werden in einem Schreiben informiert und um ihre Mithilfe gebeten, ergänzte der Kultusminister. „Es ist von entscheidender Bedeutung, diejenigen zu unterstützen, die Tag für Tag für die Gesundheit und Sicherheit unserer Bevölkerung kämpfen. Der von vielen Lehrkräften geäußerte Wunsch, auf die eine oder andere Weise zu helfen, stimmt mich optimistisch, dass wir eine ausreichende Zahl an Lehrkräften für die zusätzliche Notbetreuung finden werden – gerade auch, weil die anspruchsberechtigten Eltern bisher sehr umsichtig bei der Nutzung der Betreuungsangebote sind.“

Schulleitung entscheidet vor Ort

Über den konkreten Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die jeweiligen Schulleitungen vor Ort. Die geleistete Arbeitszeit wird in jedem Fall erfasst und dem Lebensarbeitszeitkonto der Lehrkraft gutgeschrieben. Schwangere und stillende Lehrerinnen dürfen grundsätzlich nicht zur Notbetreuung herangezogen werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko haben, sind aus Fürsorgegründen in der Regel ebenfalls nicht vorgesehen.

Im Sinne des Kindeswohls nur im absoluten Notfall nutzen

Betroffene Familien sind aufgefordert, auf die Notbetreuung im Sinne des Kindeswohls nur in absoluten Ausnahmefällen zurückzugreifen, da die Betreuungsgruppen aus Gründen des Infektionsschutzes so klein wie möglich sein müssen. Die Ausnahmebetreuung sollte nach Möglichkeit zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei der Wohnortgemeinde angemeldet werden.

Kinder müssen gesund sein

Voraussetzung für die Teilnahme an der Notfallbetreuung ist, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und in den 14 Tagen zuvor weder Kontakt zu infizierten Personen hatte noch sich in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat.

Weitere Informationen mit allen relevanten Hinweisen finden Sie online.

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Symbolfoto

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