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Kinderreisepässe können ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Eltern können für ihre Kinder stattdessen auf andere Ausweisdokumente zurückgreifen. So genügt für Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Auch dieser kann für Kinder bestellt werden.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat für weiterführende Informationen zur Gesetzesänderung eine FAQ-Seite erstellt: BMI - Reisepass - Häufige Fragen und Antworten zu Pässen (bund.de).
Um ein neues Ausweisdokument zu bestellen: Schnell und einfach einen Termin im Bürgerbüro unter www.portal.wiesbaden.de reservieren.
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Symbolfoto: Canva