ANZEIGE
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat den Bebauungsplan "Dachsberg“ als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist der Plan nun rechtsverbindlich geworden.
Wie das Stadtplanungsamt mitteilt, sollen mit dem neuen Bebauungsplan "Dachsberg" die planungsrechtlichen Grundlagen zur Sicherung der Gärten westlich der Freudenbergstraße geschaffen werden. In dem rund zwölf Hektar großen Plangebiet im Ortsbezirk Dotzheim können durch diesen Bebauungsplan bisher nicht genehmigte Kleinbauten legalisiert werden, sofern sie mit den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar sind. Zusätzlich wird auch die Neuanlage von Gärten gefördert.
Die weitere Nutzung der Schönstatt-Kapelle mit dem Park soll dauerhaft gesichert werden. Die im südlichen Bereich gelegenen Rebflächen werden auch weiterhin dem Weinbau zur Verfügung stehen. Der Bebauungsplan dient künftig als Genehmigungsgrundlage für weitere Vorhaben in diesem Bereich.
Der nun rechtsverbindliche Bebauungsplan kann mit den textlichen Festsetzungen und seiner Begründung zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Stadtplanungsamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, und auch jederzeit im Internet unter www.wiesbaden.de/bauleitplanung eingesehen werden.