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Die Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist geisterhaft, denn es ist Halloween. Kinder und Jugendliche ziehen durch die Straße von Haus zu Haus und fordern "Süßes oder Saures!". Wer keine süßen Knabbereien für die verkleideten Gestalten parat hat, der staunt am nächsten Morgen oft nicht schlecht. Denn dann wurde durch einen "Streich" das umgesetzt, was der originale englische Spruch "trick or treat" bedeutet: Wer nichts Süßes gibt, dem wird ein fieser Streich gespielt.
Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst.
Die Grenzen zwischen einem "Halloween-Spaß" und bitterem Ernst sind fließend und werden oftmals unterschiedlich beurteilt. Nicht jeder in Deutschland kennt diesen Brauch oder unterstützt ihn. Es gibt keine klaren Regeln, ab wann etwas zu weit geht. Sicher ist, dass ein Spaß immer dann übertrieben ist, wenn andere richtig Angst bekommen oder etwas beschädigt wird.
Durch einen Gruselfilm, einen schaurigen Beitrag im Internet - auf vielfältige Weise kommen vermeintliche Scherze und Ideen zu Stande, mit denen mancher Witzbold andere so richtig erschrecken oder ärgern möchte. Die Polizei ist grundsätzlich kein Spielverderber, jedoch dafür da, andere Menschen vor Schaden zu bewahren.
Wer zu Halloween mit Zahnpasta das Auto der Nachbarn beschmiert und dabei beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz geplant war. „Und bei einer 'Gemeinschädlichen Sachbeschädigung' muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe gerechnet werden", erklärt ein Polizeisprecher. Darunter fallen zum Beispiel Vandalismus an Parkbänken oder das Demolieren von Haltestellenhäuschen.
Auch für Eltern kann Halloween zum "Horror" werden, da sie für Straftaten ihrer minderjährigen Kinder in Einzelfällen haftbar gemacht werden können.
Gegenseitiger Respekt und Verständnis sollte an diesem Abend selbstverständlich sein. Auch wenn Sie nicht an Halloween teilnehmen möchten, sollten alle Seiten grundsätzlich miteinander reden, um Missverständnisse auszuräumen.
Sensibilisieren Sie insbesondere Ihre Kinder, wo die Grenzen des Streichespielens überschritten werden, schauen Sie beim Verlassen des Hauses auch einmal in den mitgeführten Rucksack und reden Sie mit Ihren Kindern darüber, dass Gruppenzwang keine Entschuldigung für Straftaten ist! Akzeptieren Sie es, wenn jemand diesen Brauch nicht kennt oder ablehnt! Jetzt allen "guten" Geistern ein fröhliches und sicheres Halloween und viel Spaß!
Gänsehautwetter ist am Donnerstagabend angesagt. Zu Halloween wird's frostig, aber es soll trocken bleiben. So die Vorhersage für Wiesbaden.
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