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„Die sozialen Dienstleister sind für uns alle unverzichtbar. Selbstverständlich darf auch die soziale Infrastruktur in einer Pandemie nicht einfach wegbrechen“, betonte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose am Freitag, 4. Juli, im Hessischen Landtag. Auch soziale Angebote mussten aufgrund des Infektionsschutzes eingestellt oder reduziert werden. Kitas mussten genauso wie Reha-Einrichtungen, Tagesförderangebote oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen deutlich reduziert oder geschlossen werden.
Es sei zum weit überwiegenden Teil den Leistungsträgern, also den Kommunen, zu verdanken, dass die soziale Infrastruktur insgesamt nicht bedroht sei. „Viele von ihnen haben kreative Lösungen erarbeitet, um die bewährten Strukturen sozialer Dienstleistungen für die Zukunft zu sichern. Wenn es einzelne Dienstleister gibt, die durch die Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite“.
Klose erläutert: „Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) des Bundes ermöglicht, dass diese Dienstleister auch dann Zuschüsse erhalten, wenn sie ihr Angebot wegen der Pandemie nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten konnten. Denn es verpflichtet die Leistungsträger, diese Zahlungen im Umfang von bis zu 75 Prozent der in der Vergangenheit geleisteten monatlichen Aufwendungen fortzusetzen, sofern die Leistungserbringer einen entsprechenden Antrag stellen.“ Zudem habe Hessen im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie beispielsweise Rheinland-Pfalz die Möglichkeit vorgesehen, per Rechtsverordnung eine nach oben abweichende Höchstgrenze festzulegen. „So können wir flexibel reagieren, wenn die soziale Infrastruktur bedroht sein sollte“, fügt der Sozialminister hinzu.
Bisher gebe es aber weit weniger gestellte Anträge nach dem SodEG als erwartet. Für die allermeisten Leistungserbringer sei das SodEG des Bundes nicht von Interesse, weil viele Leistungen durch innovative Modelle erbracht werden konnten – etwa per Telefon oder Videokonferenz. „Gleichzeitig haben viele Kommunen weitergezahlt, so dass die soziale Infrastruktur nie massiv bedroht war. Viele Leistungserbringer berichten uns außerdem, dass das SodEG – das Bundesgesetz – hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht, weshalb sie lieber darauf verzichten“, stellt Klose fest. Er unterstreicht, dass es bereits jetzt – auch ohne Rechtsverordnung – möglich sei, dass die Leistungsträger mehr als 75 Prozent der Gelder zahlen können.
Der Sozialminister betont abschließend: „Wir werden die soziale Landschaft selbstverständlich weiter im Auge behalten, genau beobachten, ob es an der einen oder anderen Stelle noch Unterstützungsbedarf gibt und dann entsprechend handeln: Verantwortlich und mit Augenmaß.“
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