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DEHOGA-Präsident Gerald Kink sowie Sozial- und Integrationsminister Kai Klose appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, die Pflicht, bei Restaurantbesuchen persönliche Angaben zu machen, ernst zu nehmen.
„Geben Sie bitte Name, Anschrift und Telefonnummer korrekt an. Das ist ein wichtiger Baustein, um im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen zügig ermitteln und informieren zu können. Es schützt nicht nur andere, sondern stellt auch sicher, dass Sie selbst im Fall des Falles zeitnah über ein Infektionsrisiko informiert werden können.“
Alle Maßnahmen, so der Minister weiter, setzen auf die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Die Landesregierung vertraut darauf, dass diese ein eigenes und gemeinsames Interesse haben, die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen.
Stellvertretend für die hessischen Gastronomen, die zur Mitwirkung bei der Aufnahme der Kontaktdaten in ihren Betrieben verpflichtet sind, bittet der Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen, Gerald Kink, die Gäste um ihre Mithilfe: „Machen Sie es uns nicht unnötig schwer und helfen Sie solidarisch der Gemeinschaft. Seine Kontaktdaten zu hinterlassen ist nicht gleich der ‚Untergang des Abendlandes‘, aber dient im Infektionsfall unser aller Gesundheit.“ Gleichzeitig ermahnte er alle Kolleginnen und Kollegen zur Einhaltung der Corona-Regeln.
Die erfassten personenbezogenen Daten sind für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte und werden nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform gelöscht. Die Gesundheitsbehörden erhalten diese Daten nicht automatisch, sondern nur auf Anforderung, wenn dies zur Nachverfolgung von Infektionsketten erforderlich ist.
Die Bestimmungen der Art. 13 (Informationspflicht), 15 (Auskunftsrecht), 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) und 20 (Recht auf Datenübertragbarkeit) der Datenschutz-Grundverordnung finden keine Anwendung; die Gäste sind über diese Beschränkungen zu informieren.
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