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Corona-Pandemie

Kosten minimieren, Hilfen aktivieren – ein Überblick für kleine und mittlere Unternehmen

Von Wiesbadenaktuell

Um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen, haben Bund und Länder finanzielle Hilfspakete beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen haben darüber hinaus weitere Chancen, ihre Kosten zu reduzieren und eine Insolvenz zu umgehen.

03.04.2020 10:25
Kleine und mittlere Unternehmen haben verschiedenen Möglichkeiten in der Krise zu handeln.

Viele Firmen haben sich bereits auf die "Corona-Situation" ein- und ihren Alltagsbetrieb umgestellt: Mitarbeiter arbeiten im Home-Office, Kunden und Lieferanten wurden kontaktiert und Geschäfte werden zunehmend ins Internet verlagert. Doch gerade dort, wo solche Maßnahmen nicht möglich sind, geht es finanziell jetzt oft um alles.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten darum ihre Möglichkeiten kennen, um Kosten zu minimieren und Hilfen zu aktivieren. Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat mögliche Handlungsoptionen für KMU zur Kostenminimierung und Liquiditätsmaximierung zusammengestellt:

Beihilfen beantragen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat versprochen: „Es ist genug Geld da und wir setzen es ein.” Dazu werden gerade die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen von Bund und Ländern erheblich ausgeweitet. Das Ziel: Unternehmen sollen jetzt leichter Zugang zu günstigen Krediten bekommen.

Die Hilfssummen und Bedingungen gehen in Rekordzeit durch den Gesetzgebungsprozess. Unternehmer vom Ein-Mann-Betrieb über den Freiberufler und Selbständigen bis zum größeren Mittelständler und Konzern können sich bei den Wirtschafts- und Finanzministerien des Bundes und aller Länder über die Programme informieren, Anträge ausfüllen oder über die Hausbank Staatshilfen beantragen. So können etwa Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, die im Moment kaum an Bankenkredite kommen, Soforthilfe erhalten. Sie müssen dazu lediglich versichern, dass sie durch Corona eine Liquiditätsschwäche haben. Zehn von insgesamt 40 Milliarden Euro aus diesem sogenannten Solidaritätsfonds werden als direkte Zuschüsse vergeben, nur der Rest muss zurückgezahlt werden.

Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern sollen für höchstens drei Monate Zuschüsse von insgesamt 9.000 bis 10.000 Euro erhalten, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro. „Es soll so unbürokratisch wie möglich gehen – wo immer möglich, auch elektronisch“, so Altmaier. Spätestens in der ersten Aprilwoche soll überall klar sein, welche Stellen die Gelder auszahlen.

Alle Länder haben inzwischen überdies eigene Programme. Das Land Hessen hat ein Soforthilfeprogramm ins Leben gerufen. Es soll Klein- und Kleinstunternehmen, Angehörigen freier Berufe und Selbstständigen mit bis zu 50. Beschäftigten schnell und unbürokratisch mit nicht rückzahlbaren Einmalzahlungen von bis zu 30.000 Euro helfen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei nach der Anzahl der Mitarbeiter.

Auch alle anderen Länder haben entsprechende Rettungsanker ausgeworfen. Dies sind die wichtigsten Links zu den Programmen in allen Ländern:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen
  • Thüringen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Berlin
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Bremen

Auch der Bund stellt massiv Hilfen zur Verfügung – die Rede ist bereits von einer wirtschaftspolitischen "Panzerfaust". Eine Übersicht über alle Möglichkeiten, Anträge und Umfänge gibt es täglich aktualisiert hier.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist dabei das zentrale Instrument. Das ist die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001. Firmen müssen sich aber für den Antrag selbst immer über die eigene Hausbank an die KfW wenden.

Wer mit dem Ausland handelt, kann seine Geschäfte zudem deutlich umfangreicher durch Exportkreditgarantien des Bundes abdecken. Zudem legt der Bund auch noch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften auf – mit einem flexiblen Ermächtigungsrahmen bei weiteren oder länger andauerndem Absicherungsbedarf.

Quarantäne-Entschädigung

Eine besonders große Hilfe gibt es für alle Selbstständigen und Freiberufler, die sich aufgrund einer Corona-Erkrankung oder auch nur des Verdachts darauf in Quarantäne befinden: Können sie deshalb ihrer Arbeit nicht nachgehen, können sie nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine finanzielle Entschädigung beantragen. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen des letzten Jahres.

Kurzarbeit

Wer Mitarbeiter hat – und eine mangelnde Auftragslage – der kommt jetzt noch leichter an Kurzarbeitergeld: Das sogenannte Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf nur noch zehn Prozent abgesenkt. Zudem müssen Chefs auch nicht erst negative Arbeitszeitsalden aufbauen, die dem Arbeitsamt nachgewiesen werden müssen. Und überdies gibt es das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sogar durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig übernommen.

Zahlungsunfähigkeit vermeiden

„Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen.” Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier versprochen. Auch hier ist aber aktives Handeln gefordert: Es nutzt nämlich nichts, wenn etwa Liquiditätshilfen zwar in Gang gesetzt wurden, aber zu spät eintreffen. Schon nach drei Wochen würden Unternehmer sich dann womöglich der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Diese Frist soll nun zwar bis Ende September ausgesetzt werden. Unternehmer sollten aber dennoch die Fristen im Kopf haben und sich entsprechende Wiedervorlagen einrichten.

Steuern senken

Erst Corona – und dann auch noch das Finanzamt …? Hier zeigt sich der Fiskus großzügig. Aber nur, wenn die Buchhaltung auch entsprechend agiert. Den deutschen Unternehmen sollen so Milliarden an eigentlich fälligen Zahlungen erst einmal gestundet werden. Die Landesfinanzbehörden haben bereits dementsprechende Direktiven erhalten, sich kulant zu zeigen. So hat das Land Berlin etwa die Finanzämter angewiesen, Steuern zu stunden. Damit soll die Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen belassen werden. Die Maßnahme betrifft die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.

Steuervorauszahlungen können zudem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter überdies auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht. Alle anderen Länder handeln ähnlich. Manche Steuern werden auch von der Zollverwaltung verwaltet – etwa die Energiesteuer. Auch hier soll die Generalzolldirektion kulant sein. Genau wie das Bundeszentralamt für Steuern; das ist für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig.

Podcast

Wie beispielsweise die Versicherungsgruppe die Bayerische mit Corona umgeht, berichtet der Vorstand in einem Podcast.

Acht Goldene Regeln zur Risikominimierung

Mit den acht Goldenen Regeln zur Risikominimierung kommen kleine und mittlere Unternehmen leichter durch schwere Krisen.

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Symbolfoto

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