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Bei der Kulturbeiratssitzung am Dienstag, 7. Mai, wurden die Finanzierungsfragen der städtischen Kultur intensiv diskutiert. Neben der gründlichen Analyse der Eckdaten des Kulturhaushalts 2025 verabschiedete der Beirat auch zwei wichtige Beschlussempfehlungen.
Der Kulturbeirat Wiesbaden äußert Besorgnis über mögliche weitere Kürzungen, die die Existenz vieler in der freien Szene gefährden könnten. Obwohl bisher keine Kürzungen bei der institutionellen Förderung vorgenommen wurden, schließt Kulturdezernent und Kämmerer Dr. Hendrik Schmehl eine solche Vorgabe nicht aus, bevor der Kämmererentwurf vorgelegt wird. Ernst Szebedits, Vorsitzender des Beirats, betont, dass trotz der scheinbaren guten Nachricht die Nicht-Erhöhung der Zuschüsse angesichts der starken Preissteigerungen für viele Kultureinrichtungen in Wiesbaden existenzbedrohend ist. Er stellt die Frage, wie die freie Szene widerstandsfähiger gemacht werden kann und fordert eine dringende Antwort von der Politik.
Der Beirat erörterte verschiedene Möglichkeiten, die von einer internen Arbeitsgruppe präsentiert wurden. Diese schließen eine generelle Erhöhung der kommunalen Kulturmittel pro Einwohner ein, da diese im Vergleich zu anderen hessischen Städten in Wiesbaden geringer ausfallen. Des Weiteren wurde die Option der Erhöhung des Landesanteils an der Finanzierung des Staatstheaters und eine umfassende Analyse der Fördermittelverteilung aller Empfänger diskutiert. Zudem wurde ein Papier des AK Stadtkultur, einem Zusammenschluss von Kultureinrichtungen, vorgestellt, das eine gründliche Debatte nach Analyse von Kennzahlen und Befragungen institutionell geförderter Einrichtungen fordert. Diese Ansätze sollen in den kommenden Diskussionen zum Kulturhaushalt vertieft werden. Dr. Schmehl versprach eine detaillierte Darstellung der Entwicklung des Kulturhaushalts sowie einen Vergleich mit der Preisentwicklung.
Anlässlich der bedrückenden Haushaltssituation hat Beiratsmitglied Titus Grab die Empfehlung zur Prüfung eines städtischen „Nothilfefonds Kultur“ eingebracht. Es sollen damit solche Fälle bedacht werden, in denen Vereinsvorstände aufgrund von Kürzungen mit Privatvermögen haften müssten. Zudem sollen angehende Vereinsvorstände besser Zugang zu Informationen über Haftungen im Vereinsrecht erhalten. Der Beirat beschloss die Empfehlung einstimmig.
Es wurde zudem diskutiert, die Förderrichtlinien der Stadt zu überarbeiten, um das Bewusstsein der Empfänger von Zuschüssen für die Bedeutung einer angemessenen Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern zu schärfen. Es wurde betont, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, Mindesthonorare bei geförderten Projekten nachdrücklich zu empfehlen. Allerdings bleibt eine Verpflichtung zu Mindesthonoraren schwierig, solange keine entsprechende Erhöhung der Fördermittel erfolgt, da dies die veranstaltenden Einrichtungen unter unzumutbaren wirtschaftlichen Druck setzen würde, um die steigenden Kosten auszugleichen.
„Oft wird an den Gagen der Künstlerinnen und Künstlern gespart, um anderweitig entstehende Kostensteigerungen aufzufangen", so Dorothée Rhiemeier, stellvertretende Vorsitzende des Beirats. „Wir müssen die existenzielle Situation der Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern ins Bewusstsein bringen. Andererseits können wir nicht eine Untergrenze fordern, die die veranstaltenden Häuser unter einen Druck setzt, den sie nicht imstande sind, auszuhalten, gerade auch im Hinblick auf unsere vorhergehende Debatte zum Schutz der freien Szene. Daher ist es gut, sich vorsichtig heranzutasten und erste Erfahrungen in einem Pilotprojekt zu sammeln.“
Der Beirat beschließt eine Empfehlung an den Ausschuss für Schule und Kultur, in der Honoraruntergrenzen als „nachdrückliche Empfehlung“ in die Förderrichtlinien der Stadt aufgenommen werden. Der Effekt soll nach zwei Jahren evaluiert werden.
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