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In seiner 34. Sitzung am Dienstag, 28. Februar, beschäftigte sich der Kulturbeirat mit der Frage fairer Arbeitsbedingungen und der angemessenen Honorierung künstlerischer und kultureller Arbeit. Ein weiteres Thema war die Notwendigkeit der Verbesserung der Sichtbarkeit Wiesbadener Kultur.
Die Themen werden vom Kulturbeirat seit langem als zentral für die Sicherstellung eines hochwertigen Kulturangebots für die Stadt gewertet.
Um den vielfältigen Kulturangeboten der Stadt zu mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen, seien zentrale und hoch frequentierte Orte für Kulturwerbung von Bedeutung. Katja Wiebking und Birgit Zilian vom Tourist Service Wiesbaden stellten die Möglichkeiten der Veranstaltungsbewerbung in der am Marktplatz gelegenen Tourist Info vor.
Der Kulturbeirat regt die Veröffentlichung einer Übersicht der hier vorhandenen Werbemöglichkeiten an alle Kulturinitiativen an. Das Gremium hatte sich zudem in den letzten Jahren intensiv mit der Förderung von Kulturwerbung durch das Kulturamt mittels Freiaushänge beschäftigt und wünscht sich weiterhin Aufmerksamkeit für diese Möglichkeit der Unterstützung. Dazu empfiehlt es die Sicherung von im vergangenen Jahr hierzu nicht ausgeschöpften Mitteln zur Verwendung in 2023.
Die Arbeit im Kulturbereich muss angemessen vergütet sein – mit dieser Prämisse startet der Kulturbeirat einen Vorstoß für die Sicherstellung von angemessenen Honoraren für kulturelle Arbeit auch in Wiesbaden. „Von Arbeit muss man leben können, in allen Lebensbereichen. Das muss auch für Künstlerinnen und Künstler sowie mit Kultur assoziierte Tätigkeiten gelten," bekräftigte Kulturbeiratsvorsitzender Ernst Szebedits.
Die von allen Beiratsmitgliedern getragene Initiative wurde von drei soloselbstständig arbeitenden Beiratsmitgliedern, Britta Roscher (Musik), Alexander Pfeiffer (Literatur) und Titus Grab (Bildende Kunst) auf den Weg gebracht.
„Der Vorstoß ist zeitgemäß, und wir tun gut daran, auch unserer Förderrichtlinien dahingehend zu überprüfen“, so die stellvertretende Vorsitzende Dorothée Rhiemeier, die aus ihrer Erfahrung als frühere Kulturamtsleiterin in Kassel zu berichten weiß, dass sich bereits einige Städte (Kassel) und Länder (NRW, Bremen) auf den Weg gemacht haben, Honoraruntergrenzen beziehungsweise Basishonorare als Bestandteil ihrer Kulturförderrichtlinien zu implementieren.
„In Zeiten von mehrfachen Herausforderungen, wie Corona-Pandemie, russischem Angriffskrieg gegen die Ukraine, Kostenexplosion durch Energiekrise und Inflation, darf auch die langfristige Sicherung von Existenz und Altersperspektive von Kulturbeschäftigten nicht in den Hintergrund geraten“, sagte Rhiemeier weiter. Die hohe Relevanz des Themas wird vom Kulturamt Wiesbaden bestätigt und die Idee einer Arbeitsgruppe dazu bereitwillig aufgenommen.
Berichtet wurde zudem über Pläne, den vom Kulturamt eingerichteten Aufführungsraum für Kultur, das Marleen im Lili, längerfristig anzumieten. Der Kulturbeirat begrüßt die intensive Arbeit an der Verbesserung der Raumsituation für die Kultur - eine zentralen Forderung aus dem Kulturentwicklungsplan.
Auch im Bereich kulturelle Bildung und Teilhabe will man zwischen Amt und Beirat weiterhin intensiv im Austausch bleiben. Hierzu hat sich jüngst eine Arbeitsgruppe des Beirats neuformiert, die zunächst mit Akteuren zur Förderung von kultureller Teilhabe in Wiesbaden in Kontakt treten möchte.
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Symbolfoto