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Das Land Hessen ergänzt den Sonderfonds Wirtschaftlichkeitshilfe des Bundes für Kulturveranstalter aus Landesmitteln. Die Landesregierung schließt die Lücke, die entsteht, weil das Bundesprogramm später startet als ursprünglich erwartet.
Der „Hessen-Bonus“ für den Monat Juni wird nach denselben Kriterien vergeben wie die Mittel aus dem am 1. Juli startenden Sonderfonds des Bundes: Bei Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen unter Pandemiebedingungen werden die Einnahmen aus den verkauften Tickets verdoppelt. Wenn die Besucherzahl sich durch die Pandemie-Auflagen auf weniger als 25 Prozent der möglichen Kapazität einer Spielstätte reduziert, werden die Einnahmen verdreifacht. Die Kompensation wird bei der Höhe der Veranstaltungskosten plus einer Organisationspauschale von zehn Prozent gedeckelt.
„Der Sonderfonds Wirtschaftlichkeitshilfe des Bundes ist ein starkes Unterstützungsangebot für alle, die Kulturveranstaltungen anbieten“, erklärt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Wir hatten in unserem Kulturpaket II ein Programm mit Liquiditätshilfen vorgesehen, um Defizite in der Gestaltung der Bundesförderung auszugleichen. Durch die Erweiterung der Bundesprogramme werden sie in der geplanten Form nun nicht nötig sein. Eine gravierende Lücke allerdings wollen wir schließen: Anders als ursprünglich erwartet startet der Sonderfonds des Bundes nicht im Juni, sondern erst am 1. Juli. Viele Veranstalter wollen aber bereits jetzt wieder Theaterstücke, Konzerte, Lesungen und vieles mehr anbieten. Insbesondere sommerliche Open-Air-Angebote sind dank der gesunkenen Inzidenzzahlen auch gut möglich. All denen, die in der Hoffnung auf das Bundesprogramm Veranstaltungen geplant haben, wollen wir Verlässlichkeit geben und schließen die Lücke, die der Bund lässt.“
„Wie schon beim ersten Kulturpaket haben wir in Hessen auch mit dem Kulturpaket II von Anfang an auf gezielte Angebote gesetzt, die mit den Hilfen des Bundes nicht konkurrieren, sondern sie sinnvoll ergänzen. Deshalb haben wir finanziell vorgesorgt, aber die Gestaltung des Bundesprogramms abgewartet. Das zahlt sich jetzt aus: Wir können den Veranstaltern aus den eingestellten Mitteln so viel Planungssicherheit geben, wie in diesen bewegten Zeiten möglich ist“, erläutert Finanzminister Michael Boddenberg. „Dieses Kulturpaket zeigt, dass Hessen seine Verantwortung für die Kultur lebt.“
Da die Umsetzung des Antragsverfahrens noch etwas Vorlauf benötigt, werden Anträge auf den Hessen-Bonus für Veranstaltungen im Juni rückwirkend möglich sein. Der Hessen-Bonus wird nach denselben Konditionen wie das Bundesprogramm vergeben. Ausgeschlossen von einer zusätzlichen Förderung sind lediglich Programmbestandteile, die bereits mit Mitteln von „Ins Freie!“ aus dem Kulturpaket des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gefördert wurden.
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