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Das Land Hessen stattet rund 55.000 hessische Wahlhelferinnen und -helfer, die für die Durchführung der Kommunalwahlen am Sonntag, 14. März, in den Städten und Gemeinden Sorge tragen mit Schutzmaseken aus. Dies gab Innen- und Kommunalminister Peter Beuth in Wiesbaden bekannt. Nach enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden (Hessischer Städte und Gemeindebund, Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag) erfolgt Mitte Februar eine Lieferung von 110.000 FFP2-Masken sowie 110.000 medizinischer OP-Masken über die Landkreise an alle 422 Städte und Gemeinden.
„Trotz der hohen Infektionszahlen sollen unsere ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ohne Sorge vor einer Infektion ihren wichtigen Dienst an der Demokratie leisten können. Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in unseren Städten und Gemeinden, die den Wahltag im Wahllokal verbringen werden, stellen wir für diese ‚Wahlen auf Abstand‘ jeweils zwei FFP2-Schutzmasken sowie zwei OP-Masken zur Verfügung.
Auch die Wählerinnen und Wähler können unbesorgt zur Wahlurne schreiten, sollten aber unbedingt die Maskenpflicht im Wahllokal beachten. Abgesehen davon werden unsere Kommunen in Hessen alle Vorkehrungen treffen, die zur Infektionsvermeidung notwendig sind. Hierzu gehören beispielsweise großzügige Wahlräume, vorgegebene Laufwege, regelmäßiges Lüften und gründliches Reinigen von Wahlkabine und -urne. Allen, die zum Gelingen der Kommunalwahlen beitragen, danken wir sehr herzlich für ihren Einsatz in herausfordernden Zeiten“, kündigte Innen- und Kommunalminister Peter Beuth an.
Bereits im Herbst 2020 hatte das Innenministerium den Landkreisen, Städten und Gemeinden Empfehlungen übermittelt und auf die notwendigen Vorkehrungen und Hygienestandards in den Wahllokalen hingewiesen. Zudem wurden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Hessen darum gebeten, die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld der Wahlen über die Möglichkeit der Briefwahlen aufzuklären. Insbesondere die im November 2020 durchgeführten Bürgermeisterwahlen in Hessen haben gezeigt, dass mit den notwendigen Vorkehrungen Wahlen auch in Pandemiezeiten möglich sind.
Der Innenminister unterstrich, dass es diesmal geboten sei, dass Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe im Wahllokal alle Abstands- und Hygieneregeln beachten, eine Maske tragen und den eigenen Schreibstift mitbringen: „Jeder muss mit einer Maske und sollte mit einem eigenen Schreibstift zur Wahl gehen und damit seinen Beitrag leisten, um sich und seine Mitmenschen vor einer Ansteckung zu schützen. Allen Wählerinnen und Wählern steht wir immer auch die Briefwahl offen. Sie kann ganz einfach ab Anfang Februar und sogar per Email beim örtlichen Wahlamt beantragt werden.“
Mithilfe der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten ab Montag, 1. Februar, zugeschickt wird, können die Briefwahlunterlagen in den Städten und Gemeinden angefordert werden. Damit beginnt offiziell in der kommenden Woche der Wahlgang zur Kommunalwahl 2021.
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Task Force für Schutzausrüstung im Innenministerium
Die Beschaffung und der Aufbau eines Kontingents an Schutzausrüstung wird von der Task Force Koordinierung Beschaffungsmanagement und Verteilung (TF B/V) im Hessischen Innenministerium seit März 2020 organisiert und koordiniert. In dieser arbeiteten im Zeitraum vom März 2020 bis heute zwischenzeitlich rund 200 Frauen und Männer Tag und Nacht dafür, dass Schutzausrüstung für die verschiedensten Bereiche beschafft und ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann.
Symbolfoto