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Wiesbaden setzt das Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen um. Mit dem sogenannten Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden Schritt für Schritt alle wesentlichen Behördengänge digital ermöglicht.
„Wir müssen die Digitalisierung konsequent vorantreiben und haben ein weiteres, für die Bürger vorteilhaftes Angebot geschaffen“, so Bürgermeister Dr. Oliver Franz.
„Im Bereich Waffenrecht eröffnet das Land Hessen mit dem Portal „waffe digital“ die Möglichkeit, den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte direkt online bei der zuständigen Waffenbehörde vor Ort zu stellen.
Über einen Antragsassistenten kann man sich direkt informieren, den richtigen Antrag auswählen und sofort mit der Eingabe der Daten beginnen. Es ist möglich, dass alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sofort elektronisch an die Waffenbehörde übersendet werden können.“
Die Waffenbehörde Wiesbaden unterstützt als Pilotbehörde dieses Projekt, so dass ab sofort unter https://www.wiesbaden.de in der Rubrik Links diese neue Form der Antragstellung den Bürgerinnen und Bürgern angeboten wird. Darüber hinaus kann man auch über die Seite https://www.waffe-digital.hessen.de direkt auf die Plattform „waffe digital“ zugreifen.
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Antragstellung
Für die Antragstellung ist die Erstellung eines Benutzerkontos bei bundID erforderlich. Im ersten Schritt werden folgende Nutzungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger eröffnet:
In Kürze sollen weitere Anträge folgen:
Darüber hinaus besteht auch weiterhin die Möglichkeit Anträge an die Waffenbehörde schriftlich oder per E-Mail an wajafi(at)wiesbaden.de zu stellen.
Symbolbild