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Staatsminister Peter Beuth hat am Donnerstag, 4. Februar, im Hessischen Landtag für die Annahme des neuen Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) geworben. Nach zähen Verhandlungen hatten sich die 16 Länder im März 2020 auf diesen Vertrag verständigt. Er soll nach einer Ratifizierung durch alle Länderparlamente zum 1. Juli 2021 bundesweit in Kraft treten.
„Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag stärken wir den Spieler- und Jugendschutz in Deutschland und Hessen. Nach jahrelangen zähen Verhandlungen können wir damit endlich eine zeitgemäße, kohärente, an den Verbraucherschutz orientierte Neuregulierung des Glücksspielwesens in unserem Land einleiten. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 setzt dabei die wesentlichen Ziele und Maßnahmen, wie sie von Hessen seit Jahren immer wieder mit Nachdruck in den Verhandlungen auf Länderebene verfolgt worden sind, um. Die stetigen Reformbemühungen Hessens und unser beharrliches Ringen um eine vernünftige und am Spielerschutz orientierte glücksspielrechtliche Gesamtregelung finden in ihm Ausdruck“, so Staatsminister Peter Beuth im Hessischen Landtag.
Eine der großen Errungenschaften zur Stärkung des Spielerschutzes ist das GlüStV 2021 nunmehr vorgesehene anbieter- und spielformübergreifende Spielersperrsystem, für das sich Hessen von Anfang eingesetzt hat. Das System bietet im Vergleich zum bisherigen System, welches lediglich spielformbezogenen und regional verpflichtend war, einen weitaus größeren Spielerschutz. Spieler können sich damit bei einem Anbieter mit anbieterübergreifender Wirkung sperren lassen und sich so von der weiteren Teilnahme an Glücksspielen konsequent ausschließen lassen.
Auch die hessische Idee eines sogenannten „Panik-Knopfes“ findet sich im neuen Staatsvertrag wieder. Der „Panik-Knopf“ ermöglicht es Spielern, eine kurzzeitige Sperre von 24 Stunden zu veranlassen.
Das von Hessen geforderte automatisierte System zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielern wurde für Veranstalter von Onlinespielen als verpflichtende Vorgabe eingeführt.
Ebenfalls verpflichtend eingeführt wurde der Anschluss an einen bundesweiten „Safe-Server“ zur Auswertung der Spielerdaten durch die Aufsichtsbehörden. Dieses System hat Hessen aufgebaut und bereits seit Jahren im Bereich der Pferdewetten und nun auch bei den Sportwetten erfolgreich eingesetzt hat.
Das bisherige Online-Einsatzlimit von 1.000 Euro wurde durch ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit ersetzt, dessen Höhe von den Spielern im Voraus selbst bestimmt werden muss, grundsätzlich aber 1.000 Euro monatlich nicht überschreiten darf.
Zu den zentralen hessischen Forderungen gehörte bereits 2015 auch die Legalisierung von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker, die dazu führen soll, den entstandenen Schwarzmarkt in einen legalen Markt mit einem gut regulierten und gut überwachten Angebot an Onlinespielen zu überführen.
Eine zentrale Erlaubnis- und Überwachungsbehörde wird eingerichtet. Sie wird dazu beitragen, den Vollzug zu stärken und den Schwarzmarkt effektiv einzudämmen.
Im Bereich der Sportwetten hat sich Hessen besonders dafür eingesetzt, ein Wettangebot zu ermöglichen, das sich an der Nachfrage im Markt orientiert und das Spielen im legalen Markt attraktiv macht, so dass dieses Angebot auch entsprechend von den Spielern angenommen wird. Insbesondere sollte das Verbot von Live-Ereigniswetten aufgehoben werden. Der GlüStV 2021 hat sich vom strikten Verbot der Live-Ereigniswetten verabschiedet und erlaubt diese Wetten nunmehr in einem gewissen Umfang.
Mit dem 3. GlüÄndStV, der am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurde bereits der Weg frei gemacht für ein Sportwetterlaubnisverfahren, das sich an qualitativen Kriterien ausrichtet und bei dem jeder, der die Mindestvoraussetzungen erfüllt, eine Erlaubnis erhält, so wie es die Hessische Landesregierung schon immer gefordert hat. Gleichzeitig wurde die Obergrenze von maximal 20 Sportwettkonzessionen aufgehoben. Das für die bundesweite Sportwetterlaubniserteilung zuständige Regierungspräsidium Darmstadt hat Anfang dieses Jahres das Erlaubnisverfahren gestartet und die Sportwetterlaubnisse europaweit ausgeschrieben. 58 Sportwettanbieter haben sich beworben. Seit Anfang Oktober konnten inzwischen bereits 22 Sportwetterlaubnisse erteilt werden.
Staatsminister Peter Beuth begrüßte die zügige Konzessionserteilung durch das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt. „Fast 90 Prozent des gesamten Marktes konnten wir dadurch einer Regulierung zuführen. Das ist ein riesen Erfolg, auf den Hessen seit vielen Jahren hingearbeitet hat. Damit gilt: wer sich an die wichtigen Regeln zum Spieler- und Jugendschutz hält, darf auch legal Sportwetten anbieten. Nur mit einem streng kontrollierten Angebot können die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags auch umgesetzt und der illegale Wildwuchs auf dem Schwarzmarkt beendet werden. Unser Ziel ist es nicht, dass möglichst viele Menschen auf Sportergebnisse setzen, sondern dass die Spieler in einem staatlich regulierten Umfeld tippen und nicht in die Illegalität getrieben werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat eine große Expertise bei der Glücksspielregulierung aufgebaut und wird den Sportwettmarkt streng überwachen“, so der Minister.
Die Erteilung von Konzessionen hat für die Anbieter weitreichende Konsequenzen. In Zukunft müssen sie sich an die Spielersperrdatei OASIS anschließen, sich das Wettprogramm vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt genehmigen lassen und das Wettgeschehen im Internet wird durch ein Safe-Serversystem täglich überwacht. Auch strenge Vorgaben an die Identifizierung und Authentifizierung müssen erfüllt werden, damit ein Spiel minderjähriger Spieler ausgeschlossen ist. Die Anbieter müssen ihre Werbung nun zusätzlich durch eine Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf regulieren lassen.
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