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Auf dem Landgericht Frankfurt wurde seit dem 23. Juni der Mordfall Lea S. (†22) verhandelt. Angeklagt ist ein 56 Jähriger Lothar R. aus Wiesbaden-Kloppenheim der sich wegen heimtückischen Mordes und niedrige Beweggründe verantworten muss.
Dem 56-Jährigen wurde vorgeworfen die ehemalige Lebensgefährtin am Reiterhof Rübsamen in Langenhain erschossen zu haben. Am 20. August 2019 wurde das Opfer durch einen Schuss von hinten in den Kopf, an einer Zufahrt zu dem Pferdehof, an einem Wirtschaftsweg getötet. Das Langgewehr war mit Schalldämpfer und Zielfernrohr ausgestattet.
Die junge Frau, die eine Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten in Wallau machte, kam gerade von einem Ausritt zurück und hatte kurz vor der schrecklichen Tat ihr Pferd auf die Koppel gestellt (siehe verlinkter Artikel "Wiesbadener nach Tötung einer 22-Jährigen in Langenhain festgenommen").
Lothar R. stellte sich kurze Zeit später bei der Polizei nach umfangreichen Fahnungsmaßnahmen. Der Wiesbadener bestritt mehrfach etwas mit der Tat zu tun zu haben.
Die Frau hatte sich von dem 56-Jährigen vor einigen Wochen vor der schrecklichen Tat getrennt. Die Anklage wirft dem Mann vor "besessen von dem Gedanken gewesen zu sein, dass sie kein anderer haben darf". Der Wiesbadener habe sie mehrfach gestalkt. Lothar R. hat ihr und anderen Bekannten mitgeteilt, dass "wenn er sie nicht haben darf, kein anderer sie kriegen kann".
Mit der halbautomatischen Waffe mit Schalldämpfer und Zielfernrohr soll er sie dann ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Angeklagte seine frühere Freundin tötete, als sie sich endgültig von ihm trennte.
Die Waffe wurde nach mehrtägiger und intensiver Suche in einem Heuballen des heruntergekommenen und verwilderten Anwesens des Täters in Kloppenheim gefunden. Die Indizien sprachen gegen Lothar R.. Unter anderem hatte er sich kurz vor der Tat ein zweites Handy zugelegt und dies benutzt. Durch Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass das zweite Mobiltelefon zu der Zeit im Bereich des Tatorts eingeloggt war.
Am Donnerstag wurde das Urteil nach 17 Verhandlungstagen gesprochen. Lothar R. muss wegen heimtückischen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Der Richter des Landgerichts hat zudem die besondere Schwere der Schuld bei dem Wiesbadener festgestellt. Das heißt, der 56-Jährige wird auch nach 15 Jahren hinter Gittern nicht freikommen.
Es gebe "überhaupt keine Zweifel" an der Schuld des Mannes, so das Gericht. Das Motiv sei die "fehlgeleitete Eifersucht" des Angeklagten gewesen, hieß es in der Urteilsverkünding. Die Tat zeige alle Attribute einer Hinrichtung, sagte der Vorsitzende Richter.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Lothar R. hatte zum Prozessauftakt und auch während aller Verhandlungstage geschwiegen. Seine beiden Verteidiger erwägt nun Revision beim Bundesgerichtshof.
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