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Wer bei den Kommunalwahlen am Sonntag, 14. März, noch Briefwahlunterlagen beantragen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis Sonntag, 14. März, 18:00 Uhr, vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt allein die Wählerin beziehungsweise der Wähler.
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte die Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem orangenen Wahlbrief wieder auf den Postweg zurücksenden oder bei der angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, einwerfen.
Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis zum Freitag, 12. März, bis 13:00 Uhr beantragt werden, jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahl den Postweg nutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 10. März, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 12. März, das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet werden kann, wird die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Abstimmung erfolgen.
"In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, einwerfen. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragt werden“, weist Bürgermeister Dr. Oliver Franz eindringlich auf die rechtzeitige Abgabe der Wahlunterlagen hin.
Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wurde der Online-Antrag vom Netz genommen. Das Wahlamt ist für persönliche Briefwahlanträge noch am Donnerstag, 11. März, von 9:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag, 12. März, von 9:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten noch nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Dies kann auch am Tag der Wahlen noch bis 15:00 Uhr erfolgen.
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