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Mit dem Auslaufen des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes am 1. März sind landesweit so gut wie alle Corona-Regeln aufgehoben worden. Es gab nur noch wenige Covid-Maßnahmen.
Die noch verbliebenen bundesweiten Verordnungen zu Corona-Schutzmaßnahmen laufen zum Freitag, 7. April, endgültig aus. Dadurch entfallen unter anderem die Masken-Tragepflicht in medizinischen Einrichtungen sowie Einreisebeschränkungen.
Es müssen beim Besuch einer Arztpraxis, eines Krankenhauses oder Pflegeheimes nun auch keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal sind bereits seit Anfang März davon befreit. FFP2-Masken schützen aber auch vor anderen viralen oder bakteriellen Infektionen, die per Tröpfcheninfektion übertragen werden können. In beengten Räumen oder Orten mit potenziell hohem Infektionsgeschehen wird das Tragen der Masken daher weiterhin empfohlen.
„Das niedrige Infektionsgeschehen und die hohe Impfquote führen dazu, dass auch die verbleibenden rechtlichen Einschränkungen auslaufen können. Dies ist ein letzter Schritt hin zur Normalität.“, freut sich Wiesbadens Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.
Zugleich entfallen sämtliche Einreiseregelungen in die Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass es für Einreisende keine Auflagen mehr gibt, auch wenn sie sich zuvor in einem Virusvariantengebiet oder einem Land mit hoher Infektionszahl aufgehalten haben.
Das Gesundheitsamt Wiesbaden weist darauf hin, dass es jedoch bei der Einreise in andere Länder noch zu Einschränkungen kommen kann. Es wird empfohlen, sich frühzeitig vor Reiseantritt über die entsprechenden Auflagen des Reiseziels zu informieren. Entsprechende Informationen können über die Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder über die jeweiligen Botschaften abgerufen werden.
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