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Bußgelder für Corona-Verstöße erhöht

Maske vergessen? Kein 3G-Nachweis? Das wird teuer!

Von Anna Siebenhaar

Wer sich nicht an die Corona-Regeln hält, muss in Hessen seit vergangener Woche noch tiefer in die Tasche greifen. Die Bußgelder wurden erhöht. Auch Verstöße gegen 3G im ÖPNV und am Arbeitsplatz werden geahndet.

03.12.2021 12:36
In Hessen wurden die Bußgelder für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen teils erheblich erhöht

Alle sollen sich an die Corona-Regeln halten. Weil Appelle allein nicht reichen, wurden in Hessen die Bußgelder für Verstöße gegen die Maßnahmen zu Pandemiebekämpfung erhöht. Wer erwischt wird, muss zahlen und das kann ganz schön teuer werden.

Die neuen Bußgelder

Wer trotz Pflicht keine medizinische Maske trägt – beispielsweise in Bus, Bahn, Geschäften oder Arztpraxen – muss seit dem 25. November 100 Euro Strafe zahlen. Zuvor waren es 50 Euro. Mitarbeiter:innen kostet ein Verstoß gegen die Maskenpflicht nun 400 Euro.

Im ÖPNV und am Arbeitsplatz gilt mittlerweile 3G. Fahrgäste ohne entsprechenden Nachweis müssen 100 Euro zahlen. Wer zur Arbeit geht, ohne geimpft, genesen oder getestet zu sein, muss mit 200 Euro Strafe rechnen. Der oder die Arbeitgeber:in muss bei einer Kontrolle 400 Euro zahlen.

Verstoßen positiv getestete Bürger:innen oder deren Haushaltangehörige gegen die Quarantäne, kommt auf sie eine Strafe von 1.000 Euro zu. Empfängt man während der Absonderung Besuch, kostet das 500 Euro. Falsche oder unvollständige Angaben zur Kontaktverfolgung werden mit 200 Euro geahndet.

Weitere Bußgelder

  • Verstoß gegen Pflicht zur rechtzeitigen  Absonderung  für  Einreisende
    aus Hochrisikogebieten: 1.000 Euro
  • Verstoß gegen die Anmeldepflicht Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland: 200 Euro

Den kompletten Bußgeldkatalog mit allen Einzelheiten finden Sie >>>hier<<<.

Es kann noch teurer werden

Aber Obacht: Die Regelsätze gelten bei Erstverstoß. Wer wiederholt die Regeln missachtet, muss mit einer höheren Strafe rechnen. "Diese Regelsätze sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen zu erhöhen. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen", heißt es in der Verordnung.

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