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Alle sollen sich an die Corona-Regeln halten. Weil Appelle allein nicht reichen, wurden in Hessen die Bußgelder für Verstöße gegen die Maßnahmen zu Pandemiebekämpfung erhöht. Wer erwischt wird, muss zahlen und das kann ganz schön teuer werden.
Wer trotz Pflicht keine medizinische Maske trägt – beispielsweise in Bus, Bahn, Geschäften oder Arztpraxen – muss seit dem 25. November 100 Euro Strafe zahlen. Zuvor waren es 50 Euro. Mitarbeiter:innen kostet ein Verstoß gegen die Maskenpflicht nun 400 Euro.
Im ÖPNV und am Arbeitsplatz gilt mittlerweile 3G. Fahrgäste ohne entsprechenden Nachweis müssen 100 Euro zahlen. Wer zur Arbeit geht, ohne geimpft, genesen oder getestet zu sein, muss mit 200 Euro Strafe rechnen. Der oder die Arbeitgeber:in muss bei einer Kontrolle 400 Euro zahlen.
Verstoßen positiv getestete Bürger:innen oder deren Haushaltangehörige gegen die Quarantäne, kommt auf sie eine Strafe von 1.000 Euro zu. Empfängt man während der Absonderung Besuch, kostet das 500 Euro. Falsche oder unvollständige Angaben zur Kontaktverfolgung werden mit 200 Euro geahndet.
Weitere Bußgelder
Den kompletten Bußgeldkatalog mit allen Einzelheiten finden Sie >>>hier<<<.
Aber Obacht: Die Regelsätze gelten bei Erstverstoß. Wer wiederholt die Regeln missachtet, muss mit einer höheren Strafe rechnen. "Diese Regelsätze sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen zu erhöhen. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen", heißt es in der Verordnung.
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