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ESWE Verkehr weist darauf hin, dass seit dieser Woche nunmehr gemäß Landesverordnung eine uneingeschränkte Maskentragepflicht an Bushaltestellen gilt.
In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und –fernverkehrs sowie des freigestellten Schülerverkehrs und in Bürgerbussen, sowie in den zum Personenverkehr gehörenden Gebäuden, insbesondere Bahnhofs- und Flughafengebäuden sowie während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
An Haltestellen und auf Bahnsteigen, beim Ein- und Aussteigen sowie innerhalb der Fahr- und Flugzeuge muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden.
Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder medizinischen Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Weitere Informationen gibt es auf www.eswe-verkehr.de/corona.
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Symbolfoto