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Lange Zeit war der sonst so selbstverständliche Besuch von Restaurants oder Cafés nicht möglich. Mittlerweile kommt wieder mehr Leben in die Fußgängerzonen und in die Betriebe, jedoch unter strengen Hygieneauflagen. „Die Betriebe benötigen unter diesen Umständen mehr Außenflächen als sonst, um den Vorschriften Rechnung tragen zu können und gleichzeitig wirtschaftlich zu arbeiten“, erklärt Verkehrsdezernent Andreas Kowol. „Es ist mir und meinen Ämtern ein großes Anliegen, hier zu helfen und unkompliziert zu unterstützen.“
Betreiberinnen und Betreiber von gastronomischen Betrieben können aufgrund der derzeitigen Situation erweiterte Flächen im Außenbereich beantragen. Die Straßenverkehrsbehörde verfolgt dabei eine unkomplizierte und pragmatische Bearbeitung dieser Anträge. Viele Gastronominnen und Gastronomen stehen bereits mit der Straßenverkehrsbehörde in einem engen Austausch, um tragfähige Lösungsmöglichkeiten zu finden. Es wurden bereits rund 20 coronabedingte Anträge für die Neuausweisung beziehungsweise Erweiterung der Außengastronomie genehmigt.
Die Behörde benötigt ein Luftbild oder eine Skizze mit den gewünschten Flächen und Maßen. Falls vor der Geschäftsfront eines anderen Gewerbetreibenden Tische und Stühle aufgestellt werden sollen, ist zudem eine Vollmacht von den betroffenen Gewerbetreibenden einzureichen.
Wenn ein Antrag aus bestimmten Gründen so nicht genehmigt werden kann, kann dieser selbstverständlich modifiziert werden. Die Straßenverkehrsbehörde berät gerne und bittet zudem um Übersendung möglichst konkreter Anträge, um die Bearbeitungszeit zu verringern.
Anträge können als formlose E-Mail an die Adresse strassenverkehrsbehoerde(at)wiesbaden.de gesendet werden.
Es ist unumgänglich, an der einen oder anderen Stelle Parkplätze im öffentlichen Raum für die Außengastronomie zur Verfügung zu stellen. Angesichts der besonderen Notlage der Gastronomie werden die Bürgerinnen und Bürger hierfür um Verständnis gebeten.
„Um einen Beitrag für den Erhalt der vielfältigen Gastronomiebranche in unserer Stadt zu leisten, erfolgt die Nutzung der zusätzlichen Flächen bis zum Jahresende gebührenfrei“, so Kowol abschließend.
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Foto: Couleur / Pixabay