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Mobilität

Mit E-Tretrollern sicher durch Wiesbadens City

Von Wiesbadenaktuell

Das Thema Tretroller erhitzt die Gemüter. Auch in Wiesbaden flitzen die ersten Leihgeräte mit meist jugendlichen Nutzern durch die Straßen, über Gehwege und durch die Grünanlagen. Die Regeln für die Nutzung sind eigentlich klar. Winnrich Tischel, Leiter des Straßenverkehrsamts Wiesbaden macht auf diese nochmals gezielt aufmerksam.

02.09.2019 14:44
Sie sausen durch Wiesbadens City, die neuen Leih-Roller mit E-Antrieb.

Die E-Tretroller sind nun Teil der urbanen Mobilität in Wiesbaden, nachdem der erste Anbieter vor einigen Wochen sein Vermietangebot in der Landeshauptstadt gestartet hat.

Unter Beobachtung

„Von Beginn an stehen wir mit dem Anbieter in einem engen Austausch und beobachten genau, wie der Betrieb des ersten Vermietsystems hier anläuft“, versichert Umwelt- und Verkehrsdezernent Andreas Kowol. „Zudem haben wir kürzlich eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, die als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Anbieter dient.“

Um einen möglichst konfliktfreien Betriebsablauf und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten, appelliert Winnrich Tischel, Leiter des Straßenverkehrsamts, an die Bevölkerung und fasst die Regeln nachfolgend kurz zusammen:

  • Die Nutzung des Gehwegs oder der Fußgängerzone für E-Tretroller-Fahrten ist ebenso verboten wie die Fahrt zu zweit oder gar zu dritt.

  • Zulässige Verkehrsflächen sind bislang Radwege beziehungsweise Radstreifen und dort, wo keine vorhanden sind, die Fahrbahn.

  • Jugendliche dürfen erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres E-Tretroller fahren.

  • Wer unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit einem Bußgeld oder gar Führerscheinentzug rechnen.

Darüber hinaus empfehlen wir, sich vor der ersten Fahrt zunächst mit dem E-Tretroller vertraut zu machen, bevor es in den Straßenverkehr geht. Obwohl keine Helmpflicht besteht, ist es ratsam, zur eigenen Sicherheit mit Helm zu fahren.“

Ordentlich parken

Kowol weist außerdem darauf hin, dass E-Tretroller so abzustellen sind, dass sie niemanden behindern oder gefährden: „Wir fordern alle Nutzerinnen und Nutzer der Leihroller auf, beim Abstellen darauf zu achten, dass noch ausreichend Platz für Kinderwagen oder Rollstühle vorhanden ist und dass keine taktilen Bodenleitsysteme für sehbehinderte Menschen zugestellt werden. Auch das Abstellen vor Fußgängerüberquerungen, Feuerwehrzufahrten oder Ein- und Ausfahrten ist natürlich untersagt. Jede und jeder darf falsch abgestellte E-Tretroller so umstellen, dass sie niemanden mehr behindern.“

Kummernummer

Darüber hinaus kann man sich telefonisch unter der Hotline 030 / 568 377 98 direkt an TIER, den bislang einzigen Anbieter eines E-Tretroller-Vermietsystems in der Stadt, wenden, wenn man falsch abgestellte Fahrzeuge melden möchte.

E-Roller und ÖPNV – eine coole Kombi

„Die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen, möglichst eingeklappt, ist grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt analog zur Mitnahme von Fahrrädern, dass keine anderen Fahrgäste beeinträchtigt werden dürfen“, erklärt Jörg Gerhard, Geschäftsführer von ESWE Verkehr.

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Foto: Daniel Becker

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