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Eine Wiesbadenerin wurde am Christi Himmelfahrts in den Mittagsstunden von Telefonbetrügern mit der Masche des sogenannten "Schockanrufs" kontaktiert. Die Kriminellen gaukelten der Angerufenen vor, ihr Sohn habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und komme nur gegen die Zahlung einer hohen Kaution wieder auf freien Fuß.
Durch die Täuschung und die hochprofessionelle Vorgehensweise brachten die Betrüger die geschockte Geschädigte schließlich dazu, nach Taunusstein in die Gottfried-Keller-Straße zu fahren und auf dem Parkplatz eines dortigen Einkaufsmarktes Bargeld sowie Schmuckstücke an einen Abholer zu übergeben.
Bei dem Abholer soll es sich um einen etwa 20 bis 30 Jahre alten, circa 1,65 Meter großen, schlanken Mann mit dunklen kurzen Haaren und einem runden Gesicht gehandelt haben. Er war mit einer grauen Schiebermütze, einem blauen Hemd, einer schwarzen Weste und einer dunklen Hose bekleidet.
Wie in vielen Fällen wurde die Angerufene in dem Telefonat von den rhetorisch äußerst geschickt agierenden Tätern so sehr geschockt und psychologisch stark beeinflusst, dass sie der Geschichte Glauben schenkte. Grundsätzlich gilt: In Deutschland wird eine Behörde von Ihnen niemals eine Kautionszahlung per Telefon verlangen!
Beenden Sie solche Gespräche immer sofort, legen Sie auf und wählen Sie anschließend den Notruf 110. Darüber hinaus wird in den meisten Fällen eine Rückversicherung bei den tatsächlichen Verwandten Klarheiten bringen.
Die Wiesbadener Kriminalpolizei bittet um Hinweise in dem jüngsten Fall des Schockanrufs und zu dem Abholer unter der Telefonnummer 0611 / 345-0.
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Symbolfoto