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Dieses Jahr ist anders. So sind auch die Wahlen am kommenden Sonntag 14. März, anders als sonst. Die Corona-Pandemie beeinflusst das bekannte Wohlprozedere. So gab es kam große öffentliche Wahlveranstaltungen. Diese wurde in den digitalen Raum verlegt. Straßenwahlkampf und Informationsstände vielen ebenfalls weitgehend der Corona-Pandemie zum Opfer. Die Parteien sowie die Kandidaten:innen fanden neue und meist kreative Weg, um mit den Wähler:innen in Kontakt zu treten, in denen sie ihre Programme und Konzepte vorstellten.
Bei der Kommunalwahl 2021 stimmen die Wahlberechtigten mit drei Stimmzetteln über die Wiesbadener Stadtpolitik ab. Es wird über neue Stadträte und über die verschiedenen Bezirksvertretungen entschieden. Der Rat der hessischen Landeshauptstadt ist für die gesamte Stadt zuständig, während die 26 Bezirksvertretungen auf der kleinsten städtische Ebene angesiedelt sind. Sie sind für jeweils einen Stadtbezirk zuständig.
Die Kommunalwahlen ermöglicht es Bürger:innen, sich ganz einfach an der Demokratie zu beteiligen. Artikel 20 des Grundgesetzes garantiert dieses Privileg und ist Grundlage dafür, dass jeder Wahlberechtigte aktiv mitwirken kann. Diese Chance sollte jeder nutzen, besonders auch weil Wahlen oft sehr knapp aus. Da kommt es auf jede Stimme an!
Seit Ende Januar steht fest, welche Personen bzw. Parteien auf den entsprechenden Listen der Kommunalwahl 2021 für Wiesbaden zu finden sind. 154 Wahlvorschläge mit 1.693 Bewerber:innen sind zugelassen für die Stadtverordnetenversammlung und den 26 Ortsbeiräten.
Die Kommunalwahl ist eine Personenwahl, das bedeutet, das alle Wahlberechtigte so viele Stimmen besitzen, wie Sitze zu vergeben sind: In Wiesbaden 81 Stimmen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie zwischen fünf und 17 Stimmen für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates (abhängig von der Einwohnerzahl). Die Wahlberechtigten können dabei Bewerber:innen bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren). Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Die Wähler:innen können pro Stimmzettel bis zu drei Kreuze abgeben oder ein Kreuz für eine Partei bzw. Person. Wer den einzelnen Kandidaten:innen keine Stimmen geben möchte, kann auch einfach ein Listenkreuz machen. Das bedeutet, dass man eine gesamte Liste oder Partei wählt. Allen Kandidaten, die dieser Liste angehören, kommt dann die Stimme zugute.
Um sich über die Parteien und Kandidaten zu informieren, kann man beispielsweise deren Online-Auftritte nutzen. Einige Kandidaten nutzen auch soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram, um ihre Ansichten und Ziele darzustellen.
Eine digitale Wahlhilfe - so ähnlich wie der "Wahl-o-mat" bei der Landtags- oder Bundestagswahl – ist der “Kommunalwahlkompass Hessen '21“ Dieses Online-Angebot ist ein gemeinsames wissenschaftliches Projekt der Technischen Universität Darmstadt, der Goethe-Universität Frankfurt und der Universität Oldenburg. Unterstützt wird das Angebot unter anderem von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung. Hier geht es zu dem >>> Kommunalwahlkompass.de <<<.
Die 191 Wahllokale haben am Sonntag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wahlbenachrichtigung: Wer seine Benachrichtigung der Stadt nicht zur Hand hat - kein Problem: Jeder und jede Wahlberechtigte kann auch ohne diese seine Stimme abgeben. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass reicht aus.
Wer beim Wahllokal nicht sicher ist: Unter folgendem Link geoportal.wiesbaden.de/kartenwerk/application/stadtplan kann das jeweilige Wahllokal gefunden werden. Einfach die eigene Adresse eingeben. Hier geht es zur Suche.
Im Zweifelsfall können sich Bürgerinnen und Bürger auch ans Wahlamt wenden: Per E-Mail wahlen(at)wiesbadende oder telefonisch unter 0611 / 31-4501.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen, alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wähler:innen sowie für die Ehrenamtlichen Wählhelfer:innen auszuschließen.
Die Wahllokale sind so gestaltet, dass es genügend Abstand zwischen den Wahlkabinen gibt. Der Einlass an Wählern ist begrenzt, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht. Wer möchte sollte seinen eigenen Stift zur Stimmabgabe mitbringen. Es gibt aber auch desinfizierte Kugelschreiber in den Wahlkabinen. Halten Sie bei der Stimmabgabe vor und im Wahlraum durchgehend den Mindestabstand von 1,5 Meter ein, auch wenn sich Warteschlangen bilden sollten.
Briefwahl: Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis spätestens Freitag, 12. März, 13:00 Uhr seine Stimme abgebe - außer in einzelnen Ortsverwaltung, siehe "Öffnungszeiten der Ausgabestellen" - ausschließlich im Wahlamt, Friedrichstraße 16, gegenüber Bushaltestelle Dern'sches Gelände, 1. OG Seitenbau, 65185 Wiesbaden, möglich. Auch dazu ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig.
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Symbolbild: Gerd Altmann / Pixabay