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Ob zur Verkehrsunfallaufnahme, der Personen- und Adresskontrolle, der Vermisstensuche oder zur Beweissicherung: Bis Ende 2022 erhalten alle hessischen Polizist:innen ein modernes und speziell gesichertes Smartphone oder Tablet. Im Rahmen der mobilen Polizei-Ausstattungsoffensive der Hessischen Landesregierung erhalten bereits bis Anfang 2022 alle Streifenbeamt:innen im Wach- und Wechseldienst ihre persönlichen Mobiltelefone.
Mit den Dienstgeräten verfügen hessische Polizist:innen künftig über eine Reihe von Polizei-Applikationen, die eine schnellere und datenschutzkonforme Abfrage und Weitergabe von dienstlichen Informationen noch am Einsatzort ermöglichen.
Innenminister Peter Beuth hat sich heute gemeinsam mit Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus im INNOVATION HUB 110 in Frankfurt am Main über die sehr nahe Zukunft der mobilen Polizei-Kommunikation in Hessen informiert.
„Hessen ist ein sehr sicheres Bundesland, und unsere Polizistinnen und Polizisten sind der Garant für ein sicheres und freies Zusammenleben. Mit der flächendeckenden Ausstattung mit Smartphones möchten wir die Kolleginnen und Kollegen noch effektiver in ihrem Handeln unterstützen. Der Abruf unmittelbar benötigter Informationen erfolgt künftig schon am Einsatzort“, so Innenminister Beuth.
„Damit optimieren wir die Polizeiarbeit und erhöhen die Eigensicherung unserer Polizistinnen und Polizisten, die im täglichen Dienst noch besser agieren und frühzeitiger reagieren können. Dass künftig alle Polizistinnen und Polizisten auf Smartphones und Tablets zurückgreifen können, ist der Eintritt in die schnelle Polizei-Kommunikation der Zukunft. Für Bürgerinnen und Bürger laufen so zum Beispiel Kontrollsituationen deutlich schneller ab und die Streife kann rasch wieder im Einsatz für die Sicherheit unterwegs sein. Letztendlich wird dies zu einer erhöhten Polizeipräsenz auf unseren Straßen und Plätzen führen, so dass Kriminalität noch erfolgreicher bekämpft werden kann.“
Aktuell verfügt die hessische Polizei über 4.000 mobile Geräte, die auf eine neue Plattform überführt und weiterbetrieben werden können. Wie der Innenminister bekannt gab, kommen innerhalb der nächsten sechs Monate weitere 6.500 Smartphones hinzu, so dass Anfang 2022 dann bereits rund 10.500 Geräte im Einsatz sein werden.
Der Minister kündigte an, dass alle Polizist:innen in Hessen ein persönliches Dienst-Smartphone bis Ende 2022 erhalten werden. Die Vollausstattung ist bei 17.600 Geräten erreicht, so dass bis Ende des kommenden Jahres noch die restlichen 7.100 Dienst-Smartphones ausgeliefert werden müssen. Die Hessische Landesregierung investiert hierfür ab 2021 und bis 2025 jährlich mindestens 15 Millionen Euro, demnach insgesamt rund 75 Millionen Euro. Hessen wird mit der Vollausstattung im Ländervergleich eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen.
„Es ist beeindruckend, wie die hessische Polizei den digitalen Fortschritt hier im INNOVATION HUB 110 für ihre Arbeit nutzt. Statt Stift, Zettel und Funkgerät werden bei der täglichen Arbeit des Streifendienstes künftig digitale Tools zum Einsatz kommen. Sie beschleunigen den Informationsfluss zwischen den Einsatzkräften und der Einsatzleitung. Diese Umrüstung auf die neueste, digitale Technik kann als Leuchtturmprojekt im Rahmen der Hessischen Digitalstrategie bezeichnet werden, mit der wir der Zukunft ein Zuhause geben wollen – egal ob in den eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz“, so Digitalministerin Sinemus.
„Die neuen Software-Anwendungen der Hessischen Polizei führen zu einem echten Mehrwert im Dienstalltag und zu einem verbesserten Bürgerservice. Beispielsweise können Wartezeiten bei der Verkehrsunfallaufnahme für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Weiterverarbeitung der Daten auf der Dienststelle deutlich verkürzt werden. Zudem können Fotos, etwa von vermissten Personen, umgehend abfotografiert und zur schnellen Hilfe entsprechend sicher übermittelt werden. Von der technischen Ausstattung profitieren somit beide Seiten ganz erheblich.“
Im Sommer 2020 hat die Hessische Landesregierung 10.000 Tablets für stationäre Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen zur Verfügung gestellt, damit Bewohner:innen weiterhin Kontakt mit ihren Familien aufnehmen konnten.
Zudem wurden in großem Umfang digitale Endgeräte für Kinder und Jugendliche an Schulen in ganz Hessen besorgt. Darüber hinaus werden 66.000 Geräte für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen zur Verfügung gestellt.
„Mit einem Budget in Höhe von 1,2 Milliarden Euro steuern wir in bundesweit einmaliger Form die Digitalisierung Hessens. Wir unterstützen aktuell auch das Anliegen des Innenministers, die hessische Polizei mit modernen Smartphones auszurüsten, denn die Ausstattung aller Polizistinnen und Polizisten in Hessen mit mobiler IT ist ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung von Polizeiabläufen und ganz im Sinne unserer Digitalstrategie. Daher werden wir zusätzlich Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitstellen, damit die Polizei noch stärker und sicherer wird“, so die Digitalministerin.
Der INNOVATION HUB 110 der hessischen Polizei in Frankfurt am Main wurde 2020 eröffnet und dient der Entwicklung anwenderorientierter und smarter IT-Lösungen. In der Software-Schmiede, die organisatorisch zum Hessischen Polizeipräsidium für Technik (HPT) gehört, arbeiten auf mehr als 900 Quadratmetern Grundfläche 30 Mitarbeiter:innen in Start-up-Atmosphäre.
In der Dienststelle vernetzt sich die hessische Polizei mit Vertretern der Polizeien der Länder und des Bundes, aber auch aus Wissenschaft und Technik, um neue Programme zur Erleichterung des Dienstalltags auf den Weg zu bringen.
Hohe Sicherheitsstandards und vollumfänglicher Datenschutz waren und sind die Grundvoraussetzung für die Einführung und Verwendung der Smartphones. Für den Abruf von Daten müssen sich die Beamten biometrisch per Face-ID oder Touch-ID authentifizieren. Zudem wird jede einzelne durchgeführte Abfrage dokumentiert. Die Datenübertragung findet verschlüsselt statt, die Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich auf speziell geschützten Servern der hessischen Polizei.
Die Verwendung der mobilen dienstlichen Endgeräte und mobilen Anwendungen ist umfassend geregelt. Die Nutzung ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken gestattet, so können beispielsweise keine kommerziellen und für den Privatbereich bestimmte Anwendungen zur dienstlichen Kommunikation genutzt werden. Aus dem polizeilichen Business-App-Store lassen sich ausschließlich geprüfte Applikationen herunterladen und installieren.
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Foto: Pexel / Pixabay / bearbeitet