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Die Mobilität in Deutschland lag in der ersten Februarhälfte 2021 (5. und 6. Kalenderwoche vom 1. bis 14. Februar) 19 Prozent unter dem Vorkrisenniveau des Februars 2019. Damit war der Mobilitätsrückgang stärker als im Januar, als er noch bei -16 Prozent gelegen hatte. Dies geht aus einer Sonderauswertung experimenteller Daten hervor, mit denen das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden aktuelle Veränderungen der Mobilität in der Corona-Pandemie abbildet.
Im Ländervergleich war der Mobilitätsrückgang gegenüber 2019 in der 5. und 6. Kalenderwoche 2021 in Berlin und Hamburg mit jeweils gut einem Viertel weniger Bewegungen (-27 Prozent ) besonders hoch. Am schwächsten fiel er in Brandenburg (-3 Prozent ) und Mecklenburg-Vorpommern (-4 Prozent ) aus.
Die Wirkung politischer Beschränkungsmaßnahmen auf die Mobilität scheinen auch mit der Siedlungs- und Infrastruktur zusammenzuhängen, und nicht nur mit der Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung. So sind Berlin und Hamburg die Bundesländer mit der höchsten Bevölkerungsdichte (4.118 bzw. 2.446 Einwohner/innen pro Quadratkilometer), und Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die am dünnsten besiedelten Länder (85 beziehungsweise 69 Einwohner/innen pro Quadratkilometer). Mögliche Erklärungen für den stärkeren Mobilitätsrückgang in Städten sind stärkere Auswirkungen der Beschränkungen auf das kulturelle und öffentliche Leben sowie unterschiedliche Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice.
Seit dem 12. Dezember 2020 galt in Baden-Württemberg landesweit eine Ausgangssperre zwischen 20:00 und 5:00 Uhr. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim wurde diese zum 11. Februar 2021 aufgehoben und durch regional beschränkte Ausgangssperren zwischen 21:00 und 5:00 Uhr in Kreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen ersetzt. Anhand dieses regionalen Beispiels lässt sich der mögliche Effekt der Aufhebung von Ausgangssperren auf die Mobilität nachvollziehen.
So war der nächtliche Mobilitätsrückgang (Bewegungen zwischen 21:00 und 5:00 Uhr) zwischen dem 11. und 15. Februar 2021 (im Vergleich zum Februar 2019) in den 17 Kreisen mit fortbestehender Ausgangssperre rund 10 Prozentpunkte stärker als in den 27 Kreisen mit aufgehobener Ausgangssperre. Besonders deutlich war dieser Effekt bei Bewegungen unter 5 Kilometern: In Kreisen mit Ausgangssperre ging die nächtliche Mobilität hier 17 Prozentpunkte stärker zurück als in Kreisen ohne Ausgangssperre. Vor dem 11. Februar war die nächtliche Mobilitätsveränderung gegenüber Februar 2019 in den beiden Vergleichsgruppen noch nahezu identisch.
Allerdings finden in Baden-Württemberg von 21:00 bis 5:00 Uhr nur rund 5 Prozent der gesamten Bewegungen statt. Somit wirkten sich die Veränderungen der nächtlichen Mobilität im Zuge der Aufhebung der Ausgangssperre kaum auf das Gesamtmobilitätsgeschehen aus. Dabei ist zu beachten, dass der Einzelhandel seine Öffnungszeiten zum Teil nicht direkt nach Aufhebung der Ausgangssperre wieder verlängert hat. Somit bleibt abzuwarten, wie sich die Mobilität in den späten Abendstunden weiterentwickelt, wenn Geschäfte in Kreisen ohne Ausgangssperre auch flächendeckend bis nach 20:00 Uhr geöffnet sind.
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