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Tipps zur Maskenpflicht

Mundschutz beim Autofahren - Was gilt es zu beachten

Von Daniel Becker

In Wiesbaden und in ganz Hessen gilt ab Montag eine landesweite Maskenpflicht in Geschäften und in Bussen. Wie sieht es aus, wenn man im Auto eine Maske benutzt, was gilt es zu beachten.

26.04.2020 15:46
Mundschutz beim Autofahren, was muss man beachten

Es war die ganze Woche Gesprächsthema. Ab Montag, 27. April, gilt in Hessen und somit auch in Wiesbaden eine Maskenpflicht in Geschäften oder im öffentlichen Nahverkehr. Doch was bedeutet das für Autofahrer? 

Lachner: Wesentliche Gesichtszüge müssen erkennbar bleiben

„Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die wesentlichen Gesichtszüge weiterhin erkennbar sind. Ansonsten droht ein Bußgeld“, weist Jürgen Lachner, Vorstandsmitglied für Verkehr, Umwelt und Technik im ADAC Hessen-Thüringen und Fachanwalt für Verkehrsrecht hin.

Entscheidung liegt beim Polizeibeamten

Ob das Tragen einer Maske hinter dem Steuer geahndet wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Beamten, der den Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auslegt.

Maske sollte Sicht und Gehör nicht beinträchtigen

Wer trotzdem eine Maske tragen möchte, weil er z.B. in einem Carsharing-Fahrzeug nachfolgende Fahrer nicht gefährden möchte, sollte darauf achten, dass die Maske Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt. Gerade Brillenträger können beim Tragen einer Maske Probleme mit beschlagenen Gläsern bekommen.

Keine Maske, wenn man alleine fährt

Wer alleine im eigenen Auto sitzt, sollte auf das Tragen einer Maske verzichten. Hierfür besteht keine Notwendigkeit nach derzeitigem Stand.

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Symbolbild

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