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Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid hat am Dienstag das ehemalige Linde-Areal („Werk I“) in Mainz-Kostheim besichtigt. Auf dem stillgelegten Industriegrundstück soll ein neues Wohnquartier entstehen. Nachdem der Abbruch der Bebauung bereits so gut wie abgeschlossen ist, beginnt jetzt die Sanierung des Bodens.
Während das Gesamtgelände des Bauprojekts einer Immobilien-Firma relativ groß ist, beschränkt sich die zu sanierende Fläche auf Teilbereiche. Im Januar 2018 war unter Aufsicht des RP-Arbeitsschutzes bereits mit dem Abbruch der Gebäude und der Produktionshallen inklusive Fundamente und Unterkellerung begonnen worden.
Wenn die Bodenplatte entfernt und die Fläche entsiegelt ist, müssen die kontaminierten Areale ausgehoben werden. Das genaue Ausmaß der Verunreinigung lässt sich jedoch erst nach der Freilegung feststellen. Nach dem Aushub wird der Boden in den Gruben „freigemessen“, um nachzuweisen, dass sich dort keine Schadstoffe mehr befinden. Dabei geht es unter anderem um Spuren von Arsen, Blei, Cadmium, Zink und Mineralöl.
Das RP Darmstadt beaufsichtigt als zuständige Bodenschutz-Behörde die Sanierung der Altlasten auf dem Industrie-Altstandort. Beim Ausschluss möglicher Gefahren geht es um die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser. Die Landesbehörde begleitet im gesamten Regierungsbezirk seit Jahrzehnten zahlreiche solche Projekte – das größte seiner Art befindet sich in Lampertheim im Kreis Bergstraße.
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Hintergrund: Linde-Areal
Das Werk, in dem 80 Jahre lang Kühlmöbel hergestellt wurden, ist 2006 aufgegeben worden. Insgesamt wurde das Gelände rund 150 Jahre industriell genutzt. Aufgrund einer Belastung mit verschiedenen Stoffen aus der Kühlmittel-Herstellung ist bereits von 1993 bis 1996 – parallel zur laufenden Produktion – eine Bodenluft-Sanierung durchgeführt worden. Die entsprechenden umwelttechnischen Untersuchungen dauerten bis 2010.
Erste Gespräche zwischen dem RP und dem Investor gab es Mitte 2015; das entsprechende bodenschutzrechtliche Verfahren begann Ende 2015. Auch das Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden und die Obere Wasserbehörde waren daran beteiligt. 2017 stimmte die Behörde dem vorgelegten Sanierungsplan zu. Darin sind Nebenbestimmungen zum Bodenschutz, zum Abfall und zum Arbeitsschutz enthalten.
Foto: RP Darmstadt