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Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am Dienstag, 17. März, mit zwei umfassenden Vorlagen zur Zukunft der Mobilität in Wiesbaden befasst.
Zum einen wurde der Entwurf des Mobilitätsleitbilds für die Landeshauptstadt zur Kenntnis genommen, zum anderen wurde der auf Vorschlag des Städtetags formulierte Text zur Abstimmung über ein Vertreterbegehren zur Kenntnis gebracht. Ein konkreter Beschlusstext für das Vertreterbegehren soll möglichst in der kommenden Woche vom Magistrat beschlossen werden.
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende erklärte dazu: „Mit der Vorlage des Mobilitätsleitbilds ist fristgerecht die fachliche Grundlage für das beschlossene Vertreterbegehren erarbeitet worden. Damit wäre der ursprünglich geplante Termin für den Bürgerentscheid am 28. Juni erreichbar gewesen. Doch aufgrund der aktuellen Entwicklung der vergangenen Tage im Hinblick auf die Situation rund um das Coronavirus ist dieser Zeitplan nicht mehr haltbar. Weder ist absehbar, dass die Stadtverordnetenversammlung unter diesen Rahmenbedingungen am Donnerstag, 26. März, die notwendige ausführliche Debatte führen kann, noch sind derzeit die bereits geplanten Bürgerinformationsveranstaltungen denkbar. Ebenfalls ist noch völlig offen, ob am 28. Juni eine Lage eingetreten ist, die einen Bürgerentscheid zuließe.“
Der neue Zeitplan sieht – vorbehaltlich der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus – vor, dass die Stadtverordnetenversammlung am 13. Mai das Vertreterbegehren beschließt, dass von da ab in einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten stattfindet.
Oberbürgermeister Mende ergänzt: „Diese Terminverschiebung war angesichts der dramatischen Entwicklung der vergangenen Tage hin zu einem nahezu völligen Erliegen des öffentlichen Lebens vor Kurzem noch nicht absehbar. Wir haben alles versucht, um den verabredeten und kommunizierten Terminplan einzuhalten, und es schmerzt mich sehr, davon abweichen zu müssen. Das ändert aber nichts an der Festlegung, dass über die CityBahn ein Bürgerentscheid stattfindet.“
Die zusätzliche Zeit soll nach Mendes Einschätzung genutzt werden, um das Mobilitätsleitbild möglichst niedrigschwellig medial zu kommunizieren, wenn schon Bürgerversammlungen dazu bis auf Weiteres nicht möglich sind.
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Grafik: VCD Hessen