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Der Spruch des Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) hat die Betreiber der Fluggesellschaften kalt erwischt. Mit der Inbetriebnahme der neuen Start- und Landebahn sind sämtliche Nachtflüge zwischen 23:00 und 05:00 Uhr verboten. Der Beschluss ist solange gültig, bis der Bundesgerichtshof in Leipzig endgültig über die Klage entscheidet. Dies soll aber erst Anfang 2012 erfolgen.
Die Landesregierung hatte 2003 versprochen, die aktuell bis zu 50 Nachtflüge komplett zu streichen, als Ausgleich für Mehrbelastung durch die neue Landebahn am Tag. Im Planfeststellungsverfahren 2007 zur Start- und Landebahn wurden 17 Flüge aufgenommen, entgegen der ursprünglichen Bekundungen von CDU und FDP. Anwohner hatten gegen diese Nachtflüge geklagt und hatten nun vorläufig Erfolg.
Als „gut für Wiesbaden“ bezeichnet Bürgermeister und Umweltdezernent Arno Goßmann die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, wonach es am Flughafen Frankfurt nach der Umstellung auf die Winterzeit am 30. Oktober vorläufig keine Nachtflüge mehr geben darf. „Gerade nach der Änderung der Flugrouten und der zu erwartenden Lärmbelastung durch die Eröffnung der neuen Landebahn ist jede Entscheidung, die zu weniger Fluglärm führt, eine gute Entscheidung für Wiesbaden. Ich begrüße den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichthofes daher ausdrücklich“, so Goßmann.
Auch Landesvorsitzender Walter Öhlenschläger von den Freien Wählern begrüßt den Urteilsspruch und wirft CDU und FDP falsche Versprechungen vor. “Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass durch die Inbetriebnahme der neuen Landebahn täglich über 500 zusätzliche Flugbewegungen möglich sind und die 17 Nachtflüge dabei nicht berücksichtigt werden können. In der Regel werden Frachtsendungen spätestens 12 Stunden vor Abflug, also bereits am Vormittag angeliefert. Durch eine bevorzugte Abfertigung kann es kein Problem sein, einen Teil der Flüge bereits vor 23:00 Uhr stattfinden zu lassen. Alle Frachtsendungen die nicht vor 23:00 Uhr fertig sind, warten dann eben auf den Abflug ab 05:00 Uhr. Die Wartezeit hätte zudem den Vorteil, dass auch Sendungen die später am Frankfurt Flughafen angeliefert werden noch mit den Frühflügen rausgehen können.“, argumentiert Walter Öhlenschläger.
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Symbolfoto: Celikci