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Wie Ernst die Lage ist, ist nicht mehr zu übersehen. Das öffentliche Leben ist durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkt und heruntergefahren. Wirtschaft und Gesellschaft müssen größtenteils eine Zwangspause machen.
In der Ausbreitung von Sars-CoV-2 zeichnet sich keine Entspannung ab. In Italien, Spanien und die USA sind teils rapide Zuwächse an neu Infizierte Sars-CoV-2-Fällen gemeldet worden.
Auch in Deutschland steigt die Gesamtzahl der bis Montagmorgen erfassten Covid-19-Erkrankten. So sind mittlerweile über 26.000 Menschen positiv auf Corona getestet worden. Das sind rund 1.200 Infektionen mehr als am Vortag. 116 Menschen sind bereits in der Bundesrepublik an den Folgen einer Corona-Ansteckung gestorben.
Gleiches Bild auch unserem Bundesland. Aktuell sind 1.352 Hessinnen und Hessen mit Covid-19 infiziert. Drei Menschen starben bisher. In Wiesbaden kletterten die Zahlen von Freitag (59 Fälle) auf Montag um 35 auf 94 Corona-Infizierte (Stand 23. März, 15:30 Uhr).
Derzeit sind über 3.000 Kontaktpersonen beziehungsweise Reiserückkehrern aus Risikogebieten in häuslicher Quarantäne. Ein Mann ist am vergangenen Dienstag in den Helios Dr. Horst-Schmidt-Kliniken an der Virusinfektion verstorben.
Eine sehr erfreuliche Nachricht ist, dass über 2.800 Corona-Patienten in Deutschland mittlerweile wieder genesen sind.
Mit neuen schärferen Maßnahmen versuchen Bund und Länder die Epidemie auszubremsen. Seit Montag (23. März) gilt in Hessen, damit auch in Wiesbaden, sowie in den anderen Bundesländern, ein Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit als verboten. Außerdem müssen die Bürgerinnen und Bürger Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren.
Auch Friseure und Kosmetikstudios haben geschlossen. In der Öffentlichkeit ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Die vorübergehenden Kontaktbeschränkungen gelten ab 23. März für mindestens zwei Wochen.
Seit Montag gilt in allen Wiesbadener Krankenhäusern, ob Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken, Asklepios Paulinen Klinik, St. Josefs-Hospital, Wilhelm Fresenius Klinik und
Deutsche Klinik für Diagnostik ein Besuchsverbot.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein sowie mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Für diese Personen gilt der Mindestabstand nicht. Weitere Ausnahmen gelten für die Berufsausübung.
Bürgerinnen und Bürger dürfen mit Kindern aus anderen Familien zusammen unterwegs sein, wenn sie diese beispielsweise zur Notbetreuung in die Schule oder Kita bringen.
Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.
Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind inakzeptabel. Verstöße sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und sanktioniert werden.
Gastronomie-Betriebe sind geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Das Zubereiten und der Verzehr von Speisen an öffentlichen Orten ist untersagt. Dies gilt insbesondere für das Grillen und Picknicken. Diese Regelung gilt nicht für Wohnungslose.
Verkaufsstände auf Wochenmärkten sind nur zulässig, wenn sie Lebensmittel oder Waren des täglichen Bedarfs anbieten.
Nicht öffentlich-zugängliche Kantinen dürfen weiter betrieben werden, sofern ein Abstand von mindestens 1,50 Meter zwischen den Tischen gewährleistet ist.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher umzusetzen.
Die Einhaltungen der Corona-Auflagen werden seit Montag von der Stadtpolizei in Wiesbaden kontrolliert. Hält sich jemand nicht dran, werden Bußgelder verhängt.
"Einschränken von sozialen Kontakten, das sogenannte Social Distancing, hilft bei der Ausbreitung des Coronavirus", betonte Prof. Dr. Lothar Wieler vom Robert-Koch-Institut bei der Pressekonferenz am Montag.
Social Distancing, das zueinander Abstandhalten und damit andere Menschen zu schützen, wird zum Gebot der Stunde. Der Aufruf #WirBleibenZuhause und meiden größerer Zusammenkünfte ist in der Corona-Krisen-Zeit ein wichtiges gesellschaftliches Engagement.
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Symbolfoto: Redaktionell bearbeitet