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Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 15. März, beschlossen, zusätzliches Personal im Gesundheitsamt für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereitzustellen. Auf Vorschlag von Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz wird das Personalkontingent mit sofortiger Wirkung um vier Vollzeitstellen für die Dauer von zwei Jahren erhöht. „Die Personal- und Sachkosten für die Jahre 2022 und 2023 werden nicht aus der Allgemeinen Finanzwirtschaft zugesetzt, sondern sind aus dem Dezernatsbudget – den Überleitungsmitteln - zu tragen“, so Dr. Franz.
Seit dem 15. März sind Personen, die in Einrichtungen oder Unternehmen nach Paragraph 20a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 IfSG tätig sind, dazu verpflichtet, einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis, das eine medizinische Kontraindikation bescheinigt, vorzulegen.
Die persönlichen Daten von Personen, die diesen Nachweis am 15. März noch nicht erbracht haben, werden an das Gesundheitsamt übermittelt, ebenso wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises bestehen. In Wiesbaden unterliegen zahlreiche Einrichtungen dieser Meldepflicht, darunter Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, ambulante (Zahn-) Arztpraxen, Pflegedienste oder Rettungsdienste.
Die Meldungen an das Gesundheitsamt sollen ausschließlich über das elektronische Meldesystem "ekom21" erfolgen. Betroffene Einrichtungen und Unternehmen erhalten über die Homepage der Stadt unter Einrichtungsbezogene Impfpflicht | Landeshauptstadt Wiesbaden Zugang sowie weitere Informationen zum elektronischen Meldesystem "ekom21". Zur Nutzung von "ekom21" ist zunächst eine Registrierung im Portal notwendig. Im Anschluss an eine erfolgreiche Registrierung können Meldungen an das Gesundheitsamt übertragen werden. Der Meldeprozess ist ab sofort freigeschaltet.
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