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Die Fraktionen der Rathauskooperation sind in der Sitzung des Umwelt- und des Planungsausschusses am Dienstag, 8. September, den Magistratsempfehlungen gefolgt und haben damit den beiden umstrittenen Projekten – der Stadtentwicklungsmaßnahme Ostfeld und der Bebauung des Osthafens – zugestimmt. Gleichzeitig wurden Ergänzungsanträge gestellt. Nun wirft das Bündnis Stadtklima der Kooperation vor, mit ihren Begleitanträgen lediglich Kritiker einfangen zu wollen. Beide Anträge seien das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Bündnisses.
So ließe der Antrag zum Ostfeld die Fragen ungeklärt, ob Wiesbaden einen neuen Stadtteil braucht und ob das Ostfeld dafür der richtige Standort ist. In Kastel und Kostheim würden auch ohne das Ostfeld in den nächsten Jahren mehr als 2.000 Wohnungen entstehen, die sich teilweise schon im Bau befinden. „Weitere geeignete Flächen sind in der städtischen Liste der `Flächenpotentiale für geförderte Wohnungen´ zu finden: Hier sind Flächen für 13.500 Wohnungen aufgeführt (vgl. Wiesbaden 2030+). Hierbei ist das Militärgelände mitten in Kastel, das zusammen mit dem Militärgelände im Kasteler Westen bis Ende 2022 laut US Army freigegeben werden soll, noch nicht eingerechnet. Insgesamt haben diese beiden Flächen über 30 Hektar und damit die Größe, die am Fort Biehler/Ostfeld für Wohnungsbau vorgesehen ist. Wiesbaden braucht also keinen neuen Stadtteil!“, schlussfolgert das Bündnis in der Pressemitteilung.
Auch sei das Ostfeld nicht der richtige Standort, da die Bebauung ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet für 125.000 Menschen in Mainz und Wiesbaden zerstört würde – egal ob dort Passivhäuser mit Nettostromerzeugung durch Solarenergie gebaut und zahlreiche Bäume gepflanzt würden.
Der Antrag zum Osthafen sei zudem nicht durchsetzbar. „Im Bebauungsplanverfahren geht es nicht darum, einen schlechten Bebauungsplan mit halbherzigen politischen Vereinbarungen aufzuhübschen. Ein Kooperations-Kompromiss ist eben kein Bebauungsplan und kann auch nie Bestandteil eines Bebauungsplans sein, für den im Baugesetzbuch mit gutem Grund bestimmte Verfahrensschritte eingehalten werden müssen“, so das Bündnis. „Wenn die Rathauskooperation darauf baut, einen externen Bauträger mit Aufträgen an die SEG rechtsverbindlich zu etwas verpflichten zu können, das nicht Bestandteil des Bebauungsplans ist, dann irrt sie oder betreibt Augenwischerei.“
Nur ein neuer Bebauungsplan, der auch Kritikpunkte aufgreife – wie niedrigere Gebäude und weniger Versiegelung – gewährleiste es, dass der Osthafen nicht zur Betonwüste werden. Das Stadtplanungsamt habe in der Ortsbeiratssitzung am 19. August selbst bestätigt, dass ein neuer Bebauungsplan erstellt werden müsste, um etwa den Bedenken gegen die im Entwurf vorgesehenen Gebäudehöhen zu entsprechen.
Zudem kritisiert das Bündnis für Stadtklima, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden, insbesondere der Geschäftsführer Roland Stöcklin, die Erkenntnishoheit über Umwelt- und Klimabelange beanspruche und dabei die Bedenken der direkt Betroffenen und der Experten – der Ortsbeirat Schierstein, das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, den Deutschen Wetterdienst und das Umweltamt der Stadt Wiesbaden – missachten würde.
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