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In den vergangenen Wochen haben die Corona-Infektionszahlen in Wiesbaden einen schnellen Anstieg verzeichnet. Grund hierfür ist mitunter die Verbreitung der neuen Omikron-Virusvariante. Da es den Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamts aufgrund der hohen Fallzahlen nicht mehr möglich ist, alle infizierten Personen telefonisch zu kontaktieren, hat das Gesundheitsamt die Prozesse bei der Fallbearbeitung angepasst.
Demnach erhalten nach Eingang der Labormeldung eines positiven PCR-Testergebnisses im Gesundheitsamt nicht mehr alle infizierten Personen automatisch einen Telefonanruf. Durch das Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert werden insbesondere Kinder unter fünf Jahren sowie Menschen über 60 Jahre.
Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich grundsätzlich und automatisch aus der aktuell geltenden Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen. Das bedeutet für alle infizierten Personen, dass sie sich nach Erhalt eines positiven PCR-Testergebnisses, zum Beispiel durch die Teststelle/das Labor oder den Hausarzt, unmittelbar häuslich absondern müssen. Personen, die gemeinsam mit einem bestätigten Corona-Fall in einem Haushalt leben und nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich ebenfalls häuslich absondern.
Wichtige Fragen und Antworten zu den Quarantäneregelungen, zu Freitestungen oder zum Erhalt von relevanten Bescheinigungen beantwortet das Gesundheitsamt in einem umfangreichen FAQ-Dokument. Das Dokument ist online abrufbar und kann heruntergeladen und geteilt werden.
Für weitere Fragen rund um das Coronavirus erreichen Bürger:innen die Servicehotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 0611 / 312828 montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Wochenende von 9:00 bis 13:00 Uhr.
Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie die kompletten Verordnungen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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