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Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr behandelte in seiner Sitzung am Dienstag, 4. Dezember, die Vorlagen zum Satzungsbeschluss der beiden Bebauungspläne “Nördlich der Ernst-Galonske-Straße“ und “Boelckestraße, Bereich nördlich des Otto-Suhr-Rings“. Ebenfalls beschlossen wurde die zugehörige und erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans.
Mit den nun gefassten Beschlüssen zur Neuordnung des nordöstlichen Planungsquadranten im Plangebiet “Petersweg-Ost“ wird die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht Zentrenrelevanten Kernsortimenten planungsrechtlich ermöglicht.
Hans-Martin Kessler betont die Bedeutung und begrüßt, dass hierdurch ein über zwölf Jahre intensiv diskutierter und von vielen Beteiligten lang erwarteter Bereich zu einem planerischen Abschluss gelangt. Beide Bebauungspläne liegen im Norden des Ortsbezirks Mainz-Kastel. Der rund 16,0 Hektar große Planbereich “Nördlich der Ernst-Galonske-Straße“ umfasst das nordöstliche Karree des Gewerbegebiets Petersweg.
Südlich angrenzend beinhaltet der circa 1,6 Hektar große Planbereich “Boelckestraße, Bereich nördlich des Otto-Suhr-Rings“ den geplanten fünfspurigen Ausbau der Boelckestraße bis zum Kreuzungsbereich Otto-Suhr-Ring.
Aufgrund einer veränderten Zielsetzung der Planung wurden die genannten Bebauungsplanverfahren Ende 2017 mit einer deutlichen Reduzierung der Sondergebietsflächen “Handel“ neu eingeleitet. Ursprüngliche Planungen zur Errichtung eines überregional ausstrahlenden Möbel- und Einrichtungshauses wurden aufgrund einer Neuorientierung in Bezug auf den Standort nicht mehr weiterverfolgt.
Mit der vorliegenden Planung soll die Versorgungsfunktion Wiesbadens als Oberzentrum gestärkt werden. Durch die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben für den Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf sowie Möbelbedarf werden bestehende Angebotsdefizite ausgeglichen. Darüber hinaus sollen durch die Neuausrichtung der gewerblichen Bauflächen möglichst nachfrageorientiert Gewerbeflächen gesichert und Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere auch für ansässige Unternehmen geschaffen werden. Ebenfalls werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den erforderlichen Ausbau der Boelckestraße zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung des bestehenden Gewerbe- und des geplanten Einzelhandelsstandortes geschaffen.
„Die vorliegende Planung schafft die Grundlage, die Zentralität in den Branchen Bau- und Heimwerkerbedarf sowie Gartenbedarf zu erhöhen und die Standortvorteile des Wirtschaftsstandorts Wiesbaden zu erhalten und weiterzuentwickeln“, so Kessler.
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