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Bier, Wein und Hochprozentiges gehören für viele Narren zu den dollen Tage oder der Fastnachtssitzung. Wer mit Alkohol im Blut am Karnevalstreiben teilnimmt, sollte das Auto stehen lassen.
Einfluss auf die Wirkung von Alkohol haben individuelle Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform. 0,5 Promille sind häufig bereits nach dem Konsum geringer Mengen erreicht. Mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, vier Punkten und einem Monat Fahrverbot muss rechnen, wer sich dennoch hinter das Steuer setzt. Auch Fahrern mit weniger Promille, die alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufweisen und einen Unfall verursachen oder Schlangenlinien fahren, droht der Führerscheinentzug. Matthias Feltz, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen, erklärt: „Nicht immer ist man nach einem Glas Alkohol noch fahrtüchtig, auch wenn die eigene Einschätzung anders ausfällt. Wer gerne etwas Alkoholisches trinken möchte, sollte deshalb öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Fahrgemeinschaften mit nüchternem Chauffeur nutzen.“
Beeinträchtigen die Kostümierung oder Maskerade Sicht oder Gehör und damit die Fahrsicherheit, kann ein Bußgeld fällig werden. Nach einem Unfall kann wegen grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.