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Wiesbadener Neubürgerinnen oder Neubürger, die hauptberuflich Schülerin oder Schüler, Studentin oder Student oder Auszubildende oder Auszubildender sind und erstmalig nach dem 25. Mai 2022 ihren Erstwohnsitz in Wiesbaden angemeldet haben, können online den Wiesbaden-Bonus in Höhe von 100 Euro beanspruchen.
Dafür steht der neue Online-Dienst „Wiesbaden-Bonus“ im Bürgerserviceportal unter https:\\portal.wiesbaden.de zur Verfügung.
„Nachdem die Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro erfolgt ist, müssen dort online lediglich noch wenige persönliche Daten sowie die Bankverbindung für die Auszahlung angegeben werden.
Anschließend erfolgt der Upload eines Nachweises der Schule, der Universität oder des Ausbildungsbetriebes“, beschreibt Wiesbadens Bürgermeister Dr. Oliver Franz das Verfahren. „Das Bürgerbüro prüft und innerhalb kurzer Zeit wird der Wiesbaden-Bonus ausgezahlt.“
Wer weitere Informationen benötigt, findet Hilfe im eigens von den Nachwuchskräften des „Team OnlineRathaus“ erstellten Erklär-Video, das auf der Startseite des Onlinedienstes oder unter www.wiesbaden.de verfügbar ist.
Hier wird der Wiesbaden-Bonus nochmal anschaulich erläutert. Aufgrund der Integration eines Feedback-Tools, können Nutzerinnen und Nutzer des Wiesbaden-Bonus am Ende ein Feedback abgeben und so dazu beitragen, den neuen Onlinedienst noch zu verbessern.
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Symbolfoto