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Die die Änderung der StVO-Novelle (Straßenverkehrsordnung) tritt am Dienstag, 28. April in Kraft. Im Fokus stehen höhere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung, vor allem das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen, die Rettungsgasse, der größere Abstand zu Fahrradfahren bei Überholvorgängen oder das direkte Überholverbot bei Zweirädern.
Wer mehr als 16 km/h zu schnell ist, gibt es einen Punkt in Flensburg (bisher keinen) und 70 Euro Bußgeld. Ab 21 km/h zu schnell werden es zwei Punkte. Es drohen Bußgelder von 80 bis 680 Euro, einen bis drei Monate Fahrverbot.
Wer mehr als 16 km/h (bisher 21 km/h) gibt es einen Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld. Ab 26 km/h zu schnell gibt es zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot und das Bußgeld steigt bis auf 600 Euro (bei 70 km/h zu viel).
Das klassische Falschparken kostet künftig 25 statt 15 Euro. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Geh- oder Radweg schlägt mit 55 Euro Bußgeld zu Buche. Wer ohne Berechtigung auf einem Schwerbehindertenparkplätzen oder auf einem E-Lade-Platz parkt, zahlt 55 Euro.
Halten in zweiter Reihe kostet künftig 55 Euro, bei Behinderung anderer 70 Euro. Parken in zweiter Reihe mit Behinderung kostet 80 Euro und gibt einen Punkt.
Künftig können Radfahrer auch Nebeneinanderfahren. Einzige Einschränkung gilt, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
Ab dem Dienstag gilt außerdem ein Mindestüberholabstand von eineinhalb Metern innerorts und von zwei Meter außerorts gilt für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen. Ein neues Verkehrsschild wird es geben, das Autos das Überholen von Zweirädern verbietet.
Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen mit höhreren Strafen rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt künftig 200 Euro Bußgeld, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Wer in der Rettungsgasse z.B. einem Rettungsfahrzeug folgt, zahlt mindestens 240 Euro, erhält zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
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