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Pandemie

Neue Corona-Regeln in Hessen: Diese Maßnahmen gelten jetzt

Von Wiesbadenaktuell

Seit vergangenen Montag gelten in Hessen schärfere Corona-Regelungen! Was gilt wo? Alles was Sie wissen müssen, haben wir für Sie zusammengestellt: Kurz und Knapp.

20.01.2022 12:05
Die Hessische Landesregierung in Wiesbaden hat die Corona-Schutzverordnung aktualisiert und angepasst. Diese gelten ab dem 17. Januar 2022.

Die Corona-Infektionszahlen schießen in Hessen in die Höhe. Viele haben beim Schnelltest ein positives Ergebnis. Das Land Hessen hat die Regeln verschärft und Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) angepasst. Seit Montag (17. Januar) gelten die neuen Maßnahmen.

Neu Corona-Regeln für Hessen

Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

  • Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantänedauern.

  • Inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie).

  • Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden.

  • Auch geimpfte und genesene Schüler:innen können jetzt an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen.

  • Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs.

Inzidenz heute landesweit bei knapp 700

Die Infektionszahlen steigen derzeit bundesweit an. In Hessen liegt die Inzidenz heute landesweit bei 694,9. Das liegt an der hochansteckenden Omikron-Variante, die auch in Hessen einen immer größer werdenden Anteil der Neuinfektionen ausmacht. Gleichzeitig bleibt die Situation in den Krankenhäusern weitgehend stabil, die Zahl der Intensivpatienten sinkt derzeit sogar leicht. „Daher können wir es verantworten, die Quarantäneregelungen - wie in der MPK vereinbart - anzugleichen und zu verkürzen und frühere Freitestungen zu ermöglichen“, so der hessische  Ministerpräsident Volker Bouffier. 

Kritische Infrastruktur aufrecht erhalten

„Damit verfolgen wir nicht zuletzt das Ziel, dass trotz hoher Infektionszahlen insbesondere die kritische Infrastruktur in unserem Land weiter funktioniert. Denn aufgrund der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante drohen in vielen wichtigen Bereichen wie der Polizei, der Feuerwehr, der Strom- und Gasversorgung Personalengpässe. Wir sind mit den Unternehmen und Institutionen im regelmäßigen Austausch, sodass wir auf diese Situation vorzubereitet sind. Niemand muss sich sorgen, dass systemrelevante Bereiche zum Erliegen kommen könnten.“

Neue hessische Corona-Regeln

Folgende aktualisierte Regeln gelten ab Montag, 17. Januar, in Hessen (Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI).

Zugang haben somit Personen mit folgendem Nachweis:

  • Doppelt geimpft und getestet

  • Genesen und getestet

  • Deifach geimpft (geboostert)

  • Genesen und doppelt geimpft

  • Doppelt geimpft und genesen (Neu)

  • Geimpft, genesen, geimpft (Neu)

  • Frisch doppelt geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)

  • Frisch genesen (maximal 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)

  • Genesen + frisch einmal geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen
    lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft

  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Neue Isolations- und Quarantäneregelungen für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen: (keine Unterscheidung mehr zwischen Omikron- und Deltavariante)

Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test

  • 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.

  • Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.

  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (beispielsweise Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.

  • Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.

  • Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen Freitesten lassen.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

  • Dreifach geimpft (geboostert)

  • Genesen und doppelt geimpft

  • Doppelt geimpft und genesen

  • Geimpft, genesen, geimpft

  • Frisch doppelt geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)

  • Frisch genesen (maximal 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)

  • Genesen + frisch einmal geimpft (maximal 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.

  • Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.

Wichtig wie nie, sich impfen zu lassen

Klar sei aber auch, so der Regierungschef weiter, dass neue Bestimmungen allein nicht ausreichten, um die Pandemie zu beenden. „Gerade im Hinblick auf Omikron ist es derzeit so wichtig wie nie, sich impfen zu lassen. Besonders die Auffrischungsimpfung trägt dazu bei, die Ansteckungsgefahr zu verringern und vor einem schweren Verlauf zu schützen. Derzeit liefert die Bundesregierung genug Impfstoff nach Hessen und es gibt ausreichend Möglichkeiten, unkompliziert einen Impftermin zu vereinbaren. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Möglichkeit wahrzunehmen, damit wir gemeinsam nach vorne blicken können. Auch die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen bleibt weiterhin von höchster Wichtigkeit.“
 
Die Coronavirus-Schutzverordnung ist gültig bis Donnerstag, 10. Februar.

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Symbolfoto

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