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Einen Zeitplan konnte der Hessische Ministerpräsident am vergangenen Mittwoch für kaum eine der angedachten Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekanntgeben. Am Donnerstag, 7. Mai, informierte er zusammen mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Tarek Al-Wazir, Sozialminister Kai Klose und dem Minister des Innern und für Sport Peter Beuth nach einer Sitzung des Corona-Kabinetts über die Einzelheiten der neuen Regelungen in Hessen. Bei allen Lockerungen sind immer und überall das Abstandsgebot von 1,5 Metern und Hygieneregeln die Voraussetzung für die Öffnungen, das machte der Hessische Ministerpräsident mehrfach deutlich. Die Verordnungen gelten vorerst bis zum 5. Juni.
Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten dürfen ab dem 15. Mai wieder öffnen. Dabei macht die Hessische Landesregierung keinen Unterschied zwischen Innen- und Außengastronomie. Die zulässige Personendichte beträgt eine Person pro fünf Quadratmeter Gastfläche. Gäste der Lokale müssen keinen Mundschutz tragen, dafür aber das Küchen- und Servicepersonal. Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, um die Nachverfolgung bei Bekanntwerden einer Infektion gewährleisten zu können.
Öffnen dürfen ebenfalls Casinos, Wettbüros und Spielhallen ab dem 15. Mai. Tanzlokale und Discotheken müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai ihren Betrieb zu touristischen Zwecken wiederaufnehmen. Für Speisenangebote gelten hier die gleichen Regeln wie für die Gastronomie. In allen öffentlichen Bereichen müssen die Abstandsregeln sowohl zwischen dem Personal als auch zwischen den Gästen eingehalten werden.
Ab dem 15. Mai dürfen zudem Ferienwohnungen und Campingplätze genutzt und vermietet werden. Freizeitparks dürfen ebenfalls öffnen, wenn sie ein umfassendes Hygienekonzept erstellt haben.
Amateur- und Freizeitsport wird sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen ab dem 9. Mai wieder möglich sein – wenn er kontaktlos erfolgen kann. Auch hier müssen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie Desinfektionsmaßnahmen gewährleistet werden. Umkleiden und Duschräume werden vorerst geschlossen bleiben müssen. Zuschauer sind nicht gestattet.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports wird ebenfalls ab dem 9. Mai erlaubt, wenn ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet wurde.
Auch Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegel- und Bowlingbahnen können ab dem 9. Mai wieder öffnen. Für sie gelten vergleichbare Regeln.
Fitnessstudios dürfen ihren Betrieb ab dem 15. Mai aufnehmen. Schwimmbäder und Badeseen müssen indes geschlossen bleiben.
Geschäfte dürfen ab dem 9. Mai unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Bislang galt eine Beschränkung von 800 Quadratmetern. Nun sollen Hygiene-, Abstandsregeln und Zugangsbeschränkungen ermöglichen, dass der Handel größenunabhängig öffnen darf. Es gilt die Regel: je angefangener 20 Quadratmeter ist ein Kunde im Geschäft zulässig. Die Mundschutz-Pflicht bleibt bestehen.
Der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, hatte bereits vergangenen Dienstag bekanntgegeben, dass Hessen plant, alle Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder noch vor den Sommerferien an die Schulen und in die Kindertagesstätten zurückzubringen. Der Unterricht und die Betreuung werden dennoch nur in eingeschränktem Umfang möglich sein.
Schulen sollen ab dem 18. Mai schrittweise wieder geöffnet werden. Beginnen werden die Klassen der weiterführenden Schulen und die vierten Klassen der Grundschulen. Auch Berufsschülerinnen und -schüler in dualer Ausbildung werden dann wieder zur Schule gehen.
Ab dem 2. Juni sollen dann die restlichen Grundschulklassen folgen. Ebenfalls werden dann wieder Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an Grundschulen sowie die restlichen vollschulischen Formen der beruflichen Schulen unterrichtet. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.
Hochschulen entscheiden ab dem 9. Mai selbst, ob Präsenzveranstaltungen stattfinden. Onlineangebote sollen weiterhin genutzt werden.
Die Kitas sollen ab dem 2. Juni in Schritten und ebenfalls im eingeschränkten Betrieb wieder öffnen. "Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen", sagte Bouffier. Wie dieser Betrieb aussehen kann, wird im Einzelfall zu klären sein. Denkbar sei ein tageweises Betreuungsangebot oder ein Wechsel zwischen Vormittags- und Nachmittagsbetreuung, so Sozialminister Klose.
Schüler und Studierende, die selbst Kinder haben, können ab dem 15. Mai die Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab dem 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter Voraussetzungen zu erlauben. Im Ausnahmefall sollen auch Veranstaltungen mit mehr Personen erlaubt werden, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen wie zum Beispiel Abstands- und Hygieneregeln dauerhaft überwacht werden und die Räumlichkeiten genug Fläche bieten. Veranstaltungen über 100 Leute müssen allerdings genehmigt werden.
Veranstaltungen unter 100 Personen sind nicht genehmigungspflichtig. Hier muss aber ebenfalls die Einhaltung von Hygiene und Abstandsregeln gewährleistet werden.
Bei Veranstaltungen gilt eine Flächenbegrenzung von 5 Quadratmetern pro Person, wenn es sich um eine Veranstaltung mit Sitzplätzen handelt. Wenn es keine festen Sitzplätze gibt, sind 10 Quadratmeter pro Person zu beachten.
Kultureinrichtungen wie Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen unter den für Veranstaltungen geltenden Bedingungen ab dem 9. Mai öffnen. Untersagt bleiben alle Veranstaltungen, bei denen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Die Kontaktbeschränkungen bleiben vorerst bis zum 5. Juni bestehen. Doch die Politik macht auch hier Zugeständnisse. Treffen dürfen sich ab dem 9. Mai zusätzlich zu der Zwei-Personen-Regel die Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass sich zum Beispiel zwei Familien, zwei Paare oder zwei Wohngemeinschaften treffen dürfen.
Die Bundesregierung hat den Ländern die Verantwortung für die Lockerungen überlassen, gleichzeitig aber eine Obergrenze für Neuinfektionen zur Bedingung gemacht. Sollten sich innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner mehr als 50 Menschen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt neuinfizieren, müssen die Maßnahmen erneut verschärft werden. Die Verschärfungen können auch einzelne Institutionen wie Pflegeeinrichtungen betreffen, wenn es dort vermehrt zu Infektionen kommt.
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